24.11.2024
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Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 16139

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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil16.05.2013

LSG Sachsen-Anhalt zum Unfall­versicherungs­schutz beim Sturz durch den eigenen HundVerabschiedung vom Hund ist unerhebliche und geringfügige Unterbrechung des Arbeitsweges

Ein Hundebesitzer, der morgens vor dem Weg zur Arbeit bei der Verabschiedung von seinem Hund umgestoßen wird und sich dabei verletzt, hat Anspruch auf Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall. Dies entschied das Landes­so­zi­al­gericht Sachsen-Anhalt.

Ein Versi­che­rungs­ver­treter verließ morgens sein Haus, um mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Er pfiff nach seinem Hund, der angerannt kam und ihn versehentlich umstieß. Die Folge war eine Knieverletzung. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, weil das Verabschieden vom Hund nicht zu dem versicherten Arbeitsweg gehöre.

LSG bejaht Vorliegen eines Arbeitsunfalls

Die dagegen erhobene Klage hatte Erfolg. Nach Auffassung der Richter des Landes­so­zi­al­ge­richts Sachsen-Anhalt hat sich der Unfall auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit ereignet. Die Verabschiedung vom Hund sei eine unerhebliche und geringfügige Unterbrechung des Arbeitsweges gewesen.

Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online

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