21.11.2024
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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil24.05.2012

Ein-Euro-Job wird nur bei Anwesenheit bezahltBezieher von SGB II-Leistungen erhält für krank­heits­be­dingte Fehlzeiten kein Geld

Nimmt ein Bezieher von Leistungen nach dem SGB II an einer Arbeits­ge­le­genheit teil, erhält er die Aufwand­s­ent­schä­digung nur für die Zeiten der Anwesenheit. Bei krank­heits­be­dingten Fehlzeiten gibt es kein Geld. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­so­zi­al­ge­richts Sachsen-Anhalt hervor.

Das Landes­so­zi­al­gericht Sachsen-Anhalt begründete seine Entscheidung damit, dass während der krank­heits­be­dingten Fehlzeiten weder ein Beschäf­ti­gungs­ver­hältnis vorliege, noch tatsächliche Mehrauf­wen­dungen in dieser Zeit anfielen, die entschädigt werden müssten.

Kosten für Anschaffung von Arbeitskleidung werden bei hoher pauschaler Aufwand­s­ent­schä­digung nicht ersetzt

Auch die Kosten für die Anschaffung von Arbeitskleidung (hier drei Kittelschürzen und zwei Paar Gummi­hand­schuhen) werden nicht ersetzt, wenn die gezahlte pauschale Aufwand­s­ent­schä­digung höher war als die gesamten tatsächlichen Aufwendungen.

Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online

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