21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil20.11.2019

Jobcenter muss nicht für Schulreise im Rahmen einer Projektwoche zahlenReise im Rahmen eines Projektes nicht mit regulärer Klassenfahrt vergleichbar

Das Jobcenter muss nicht die Kosten einer Schüler-Studienreise übernehmen, die als eines von mehreren Projekten im Rahmen einer Projektwoche angeboten wird. Dies entschied das Landes­so­zi­al­gericht Sachsen-Anhalt.

Im zugrunde liegenden Fall klagte eine Schülerin, deren Familie Hartz IV-Leistungen bezog und die an einer einwöchigen klassen- und jahrgangs­über­grei­fenden Reise ihres Gymnasiums nach London teilgenommen hatte.

LSG: Teilnahme war nicht verpflichtend

Nach Auffassung des Landes­so­zi­al­ge­richts Sachsen-Anhalt hat es das Jobcenter zu Recht abgelehnt, die Kosten in Höhe von rund 400 Euro zu übernehmen. Denn bei der London-Reise habe es sich nicht um eine Klassenfahrt gehandelt. Sie habe nicht im Klassen- oder Kursverband stattgefunden und auch nicht im Rahmen einer schulischen Arbeits­ge­mein­schaft. Vielmehr sei die Reisegruppe nur für diese eine Fahrt zusam­men­ge­kommen. Deshalb hätte nicht die Gefahr bestanden, dass Schüler, die sich die Teilnahme nicht leisten konnten, dadurch aus einer bestehenden Gruppe ausgegrenzt würden. Insoweit liege der Fall anders als z.B. bei einer Studienreise einer Englisch-AG oder bei einer Chorfahrt. Die Teilnahme sei auch nicht verpflichtend gewesen. Die Klägerin hätte stattdessen an einem anderen Projekt im Rahmen der Projektwoche teilnehmen können.

Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online (pm/kg)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil28264

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI