21.11.2024
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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss08.11.2011

Zusatzbeiträge zur Kranken­ver­si­cherung gerichtlich überprüfbarVoraussetzung für Fälligkeit eines Zusatzbeitrags ist ordnungsgemäße Belehrung über Sonder­kün­di­gungsrecht

Erhebt die gesetzliche Krankenkasse Zusatzbeiträge, ist der Versicherte berechtigt, hiergegen zu klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­so­zi­al­ge­richts Sachsen-Anhalt hervor.

Die Kontrolle der formellen Voraussetzungen und der Höhe der Zusatzbeiträge ist nicht den Aufsichts­be­hörden vorbehalten. Notwendig ist ein voraus­sicht­liches Finanzdefizit für das laufende Geschäftsjahr. Dafür ist vorab eine Schätzung der Kranken­ver­si­cherung erforderlich, die von den Gerichten nur eingeschränkt überprüft werden darf. Nur eine willkürliche und sachfremde Prognose kann das Gericht beanstanden. Einwände des Versicherten zu Einspa­r­po­ten­tialen - wie die Einstellung einer Service-Hotline - werden nicht berücksichtigt. Schließlich ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Zusatzbeitrags eine ordnungsgemäße Belehrung über das Sonder­kün­di­gungsrecht.

Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online

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