18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil21.11.2010

Spätere Steue­r­er­stat­tungen bei Berechnung der Höhe des Elterngeldes nicht zu berücksichtigenSteuer­rü­ck­er­stat­tungen nicht prägend für den Lebensstandard im maßgebenden Bemes­sungs­zeitraum

Bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes müssen spätere Steuer­rü­ck­zah­lungen nicht berücksichtigt werden, da diese nicht maßgeblich und prägend sind für den Lebensstandard des zur Bemessung dienenden Zwölf­mo­nats­zeitraums. Dies entschied das Landes­so­zi­al­gericht Rheinland-Pfalz.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin nach Erhalt ihrer Einkom­mens­steu­er­be­scheide für 2007 und 2008 mit einer Steue­r­er­stattung von jeweils rund 1.200 Euro die Beklagte zur Neuberechnung ihres Eltern­geldan­spruches aufgefordert. Diese lehnte ab. Die hiergegen erhobene Klage wurde abgewiesen und das Landes­so­zi­al­gericht hat diese Entscheidung im Berufungs­ver­fahren bestätigt.

Bei Berechnung müssen nur Einkünfte zu Grunde gelegt werden, die im Bemes­sungs­zeitraum tatsächlich zugeflossen sind

Das Elterngeld dient dazu, das zuletzt (vor der Geburt des Kindes) zum Lebensunterhalt dienende Einkommen zu ersetzen. Seiner Berechnung müssen deshalb diejenigen Einkünfte zu Grunde gelegt werden, die während des gesetzlich definierten letzten wirtschaft­lichen Dauerzustands den Lebensstandard des Eltern­geld­be­rech­tigten geprägt haben, also in dieser Zeit tatsächlich zugeflossen sind. Die später erfolgten Steuer­rü­ck­er­stat­tungen waren indessen für den Lebensstandard im maßgebenden Zwölf­mo­nats­zeitraum nicht prägend.

Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10700

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI