18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 1212

Drucken
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil09.06.2005

Keine Sperrzeit bei Eigenkündigung aus wichtigem Grund

Das Landes­so­zi­al­gericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Bundesagentur für Arbeit im Falle eines 1951 geborenen Klägers aus Aachen, der im Rahmen einer Neustruk­tu­rierung bei seinem Arbeitgeber gekündigt und der zum Ausgleich für den Verlust seines Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von 10.000 Euro erhalten hatte, keine Anspruchs­min­derung um 240 Tage (Sperrzeit) verhängen darf.

Denn – so der zuständige 9. Senat - für die Lösung des Arbeits­ver­hält­nisses liegt ein wichtiger Grund vor, wenn dem Betroffenen zum gleichen Zeitpunkt eine Beendigung seines Arbeits­ver­hält­nisses durch eine sozial gerechtfertigte Kündigung gedroht hätte, gegen die er sich arbeits­rechtlich nicht hätte wehren können. Nach den tatsächlichen Feststellungen des Gerichts war eine solche Lage im Betrieb des betroffenen Klägers gegeben, weil sein Arbeitsplatz aufgrund der Neustruk­tu­rierung entfallen war und keine anderweitigen Einsatz­mög­lich­keiten für ihn mehr im Unternehmen bestanden.

Soweit die Bundesagentur für Arbeit demgegenüber meinte, es sei Arbeitnehmern zuzumuten, das Beschäf­ti­gungs­ver­hältnis so lange fortzusetzen, bis sie nahtlos ein neues Arbeits­ver­hältnis eingehen könnten, seien dies angesichts der bekannten Lage des Arbeitsmarktes, des Alters des Klägers und seiner geringer beruflichen Qualifikation (un- bzw. angelernte Tätigkeiten) den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechende Floskeln.

Quelle: Pressemitteilung des LSG Nordrhein-Westfalen v. 27.10.2005

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1212

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI