Dokument-Nr. 1212
Permalink https://urteile.news/
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil09.06.2005
Keine Sperrzeit bei Eigenkündigung aus wichtigem Grund
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Bundesagentur für Arbeit im Falle eines 1951 geborenen Klägers aus Aachen, der im Rahmen einer Neustrukturierung bei seinem Arbeitgeber gekündigt und der zum Ausgleich für den Verlust seines Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von 10.000 Euro erhalten hatte, keine Anspruchsminderung um 240 Tage (Sperrzeit) verhängen darf.
Denn – so der zuständige 9. Senat - für die Lösung des Arbeitsverhältnisses liegt ein wichtiger Grund vor, wenn dem Betroffenen zum gleichen Zeitpunkt eine Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch eine sozial gerechtfertigte Kündigung gedroht hätte, gegen die er sich arbeitsrechtlich nicht hätte wehren können. Nach den tatsächlichen Feststellungen des Gerichts war eine solche Lage im Betrieb des betroffenen Klägers gegeben, weil sein Arbeitsplatz aufgrund der Neustrukturierung entfallen war und keine anderweitigen Einsatzmöglichkeiten für ihn mehr im Unternehmen bestanden.
Soweit die Bundesagentur für Arbeit demgegenüber meinte, es sei Arbeitnehmern zuzumuten, das Beschäftigungsverhältnis so lange fortzusetzen, bis sie nahtlos ein neues Arbeitsverhältnis eingehen könnten, seien dies angesichts der bekannten Lage des Arbeitsmarktes, des Alters des Klägers und seiner geringer beruflichen Qualifikation (un- bzw. angelernte Tätigkeiten) den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechende Floskeln.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2005
Quelle: Pressemitteilung des LSG Nordrhein-Westfalen v. 27.10.2005
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1212
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.