18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil24.11.2016

Konzept zur Berechnung der Unterkunfts­leistungen für "Hartz IV"-Empfänger im Kreis Düren schlüssigBerechnung der Bruttokaltmiete mit einem Quadrat­me­terpreis von 5,65 Euro für große Wohnungen über 80 qm angemessen

Das Landes­so­zi­al­gericht Nordrhein-Westfalen hat in einer Grundsatz­entscheidung das seit 2013 geltende Konzept des Kreises Düren zu Berechnung der Unter­kunfts­kosten für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") bestätigt und wies damit eine Berufung gegen eine entsprechende Entscheidung des Sozialgerichts Aachen zurück.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine allein­er­ziehende Mutter von drei Kindern aus Düren geklagt, die seit einigen Jahren Arbeits­lo­sengeld II bezieht. Die Job-com Düren hatte nicht die volle Kaltmiete der Familie übernommen, da die Wohnung mit 130 qm unangemessen groß und über 200 Euro zu teuer sei. Angemessen seien allenfalls eine Wohnungsgröße von 95 qm und ein Quadrat­me­terpreis von insgesamt 5,65 Euro (einschließlich kalter Betriebskosten zuzüglich der Heizkosten in tatsächlicher Höhe). Zwar war es der Familie gelungen, sich aufgrund eines Nebenjobs der Mutter und von Unter­halts­zah­lungen finanziell über Wasser zu halten, dennoch hatte sie im Klagewege höhere Unterkunftskosten erstrebt. In diesem Zusammenhang war von Bedeutung, ob das seit Januar 2013 vorhandene Konzept des Kreises Düren zur "Ermittlung der angemessenen Bedarfe der Unterkunft" den rechtlichen Anforderungen entspricht, die das Bundes­so­zi­al­gericht für derartige Konzepte aufgestellt hat.

Berechnungen entsprechen hohen Anforderungen an ein schlüssiges Konzept

Das Landes­so­zi­al­gericht Nordrhein-Westfalen hat dies bejaht. Sowohl die Berechnung der angemessenen Kaltmiete als auch die Berechnung der durch­schnitt­lichen Betriebskosten entsprächen den hohen Anforderungen, die an die Schlüssigkeit dieser Konzepte gestellt werden müssten. Auch die Wohnungsgröße sei für vier Personen mit 95 qm zutreffend bestimmt worden. Für einen Vier-Personen Haushalt könnten daher maximal 536,75 Euro (zuzüglich Heizkosten) beansprucht werden.

Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil23486

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI