18.01.2025
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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil09.11.2016

Studenten unterliegen bei Teilnahme an Sport­ver­an­staltung der Universität dem Schutz der gesetzlichen Unfall­ver­si­cherungAuch Hoch­schul­meister­schaften und Turniere mit Wettkampf­cha­rakter können dem Schutz der gesetzlichen Unfall­ver­si­cherung unterliegen

Teilnehmer an einer von der Universität für Studierende veranstalteten Breiten­sport­veranstaltung unterliegen dem Schutz der gesetzlichen Unfall­ver­si­cherung. Dem Versi­che­rungs­schutz steht nicht entgegen, dass die Sport­ver­an­staltung nur einmal jährlich stattfindet und auch für Studierende anderer Universitäten offen ist.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWU) veranstaltet seit über fünf Jahrzehnten mit dem "Nikolausturnier" die nach eigenen Angaben größte Breiten­sport­ver­an­staltung an deutschen Hochschulen. In 30 Sporthallen werden verschiedene Sportarten, wie Basketball, Fußball, Handball, Volleyball und andere im Trend liegende Sportarten angeboten. Die damals 25 Jahre alte Klägerin war Studentin an der WWU und verunglückte beim Basket­ba­ll­spielen im Rahmen des Nikolau­sturniers. Den Antrag auf Anerkennung und Entschädigung dieses Unfalls lehnte die beklagte Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ab. Bei Wettkämpfen und Turnieren wie dem Nikolausturnier stehe der Hochleis­tungssport einzelner Studierender im Vordergrund, der für den Versi­che­rungs­schutz wesentliche Zusammenhang mit dem Bildungsauftrag der Universität fehle. Auch der Wettkampf­cha­rakter der Veranstaltung spreche gegen den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

LSG: Teilnahme an Sport­ver­an­staltung war versicherte Tätigkeit

Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung und wies die Entschä­di­gungsklage abgewiesen. Dem ist das Landes­so­zi­al­gericht Nordrhein-Westfalen entgegen getreten. Es erkannte den Unfall als Arbeitsunfall an, weil die Teilnahme an der Sportveranstaltung eine versicherte Tätigkeit gewesen sei. Mit ihrem Angebot an die Studierenden, sich beim Hochschulsport zu betätigen, erfüllte eine Universität ihren Bildungsauftrag. Auch das Nikolausturnier sei Teil des Hochschulsports gewesen. Dem stehe weder entgegen, dass die Veranstaltung nur einmal im Jahr stattfindet, noch dass die Teilnahme auch Studierenden anderer Universitäten möglich ist. Auch Hochschul­meis­ter­schaften und Turniere mit Wettkampf­cha­rakter könnten dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen.

Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online

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