18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein Justizia-Figur und im Hintergrund einen Mann am Telefon.
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Urteil18.12.2018

Fahrgast­be­gleiter mit Ein-Euro-Job hat keinen Anspruch auf TariflohnEin-Euro-Job für gemeinnützige Zusatzarbeiten verdrängt keine reguläre Arbeit

Das Landes­so­zi­al­gericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Ein-Euro-Jobs nur für gemeinnützige Zusatzarbeiten eingerichtet werden dürfen, die keine reguläre Arbeit verdrängen. Ein Fahr­gast­begleit­service der ÜSTRA in Hannover genügt diesen Anforderungen.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein ehemaliger Hartz IV-Empfänger aus Hannover geklagt, der vom Jobcenter in eine Einglie­de­rungs­maßnahme als Fahrgast­be­gleiter der Verkehrs­be­triebe vermittelt wurde. Drei Jahre lang half er Senioren und Rollstuhl­fahrern beim Einsteigen, unterstützte Eltern mit Kinderwagen und begleitete Patienten zum Arzt. Als er in einer Praxis den Werbeflyer eines Begleitdienstes fand, kamen ihm Zweifel, ob er wirklich eine Zusatzarbeit ausübt.

Kläger verlangt vom Jobcenter Tariflohn

Vom Jobcenter verlangte der Mann nun Tariflohn als Wertersatz für seine Arbeit. Nach seiner Ansicht erbringe die ÜSTRA eine kostenlose Leistung, die bei anderen Anbietern im Rahmen von Betreuungen oder Einglie­de­rungs­leis­tungen Geld koste. Hierdurch entstehe eine wettbe­wer­bs­ver­zerrende Konkurrenz, die auch noch intensiv beworben werde.

ÖPNV-Unternehmen entstehen durch kostenlosen Service keine Zusatzeinnahmen

Das Landes­so­zi­al­gericht Niedersachsen-Bremen bestätigte die Rechts­auf­fassung des Jobcenters. Ein kostenloser Fahrgast­be­gleits­ervice für mobili­täts­ein­ge­schränkte Fahrgäste im ÖPNV sei eine Zusatzarbeit im Sinne des SGB II, soweit er nicht zum eigentlichen Leistungs­spektrum des Perso­nen­trans­portes gehöre. Dem stehe nicht entgegen, dass es bei der ÜSTRA etwa 70 Fahrgast­be­gleiter gebe, für die Werbung gemacht werde. Das Gericht hat die Unter­neh­mens­sta­tistiken der ÜSTRA ausgewertet und sich entscheidend darauf gestützt, dass dem Unternehmen durch den kostenlosen Service keine Zusatzeinnahmen entstünden. Gemessen an 176 Mio. Fahrgästen pro Jahr könne aus mehreren Hundert Perso­nen­be­glei­tungen pro Monat kein ernsthaftes wirtschaft­liches Interesse am Ticketverkauf folgen. Ebenso wenig bestehe ein Verdrän­gungs­po­tential anderer Anbieter, die zumeist auch ganz andere Leistungen wie Indivi­du­al­be­treuung erbringen würden.

Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online (pm)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil27205

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI