21.11.2024
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Dokument-Nr. 773

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Landessozialgericht Hamburg Beschluss07.07.2005

Arbeits­lo­sengeld II: Eigenheimzulage ist kein Einkommen

Die Eigenheimzulage darf nicht als Einkommen auf das neue Arbeits­lo­sengeld II angerechnet werden. Das entschied das Landes­so­zi­al­gericht Hamburg am 07.07.2005.

Die Zulage diene ausschließlich zur Förderung der Anschaffung eines selbstgenutzten Eigenheims und nicht der Bestreitung des Lebens­un­terhalts.

Entsprechend urteilte auch schon das Landes­so­zi­al­gericht Niedersachen-Bremen (Beschluss vom 15.04.2005: Keine Anrechnung der Eigenheimzulage beim Arbeits­lo­sengeld II).

Quelle: ra-online

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