04.12.2024
04.12.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil21.10.2011

Witze über den Papst rechtfertigen Kündigung und Sperre für Arbeits­lo­sengeldVertrau­ens­ver­hältnis zwischen Krankenpfleger und Arbeitgeber durch gravierendes Fehlverhalten dauerhaft zerstört

Ein Krankenpfleger, der in einem kirchlich getragenen Krankenhaus beschäftigt ist und im Internet unter einem Pseudonym diffamierende Texte über den Papst veröffentlicht, kann von seinem Arbeitgeber ohne eine vorherige Abmahnung gekündigt werden. Dies entschied das Landes­so­zi­al­gericht Baden-Württemberg und erklärte auch die - nach dem letztlich geschlossenen Aufhe­bungs­vertrag - verhängte 12 wöchige Sperre für den Erhalt von Arbeits­lo­sengeld für rechtmäßig.

Der langjährig im kirchlich getragenen Krankenhaus beschäftigte Krankenpfleger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte unter einem Pseudonym auf einer Internetseite den Papst diffamierende, von ihm selbst als Satire bezeichnete Texte veröffentlicht. Nach Bekanntwerden der Autorenschaft hatte der Arbeitgeber eine fristlose, verhal­tens­be­dingte Kündigung angedroht, letztlich aber mit dem Kläger einen Aufhe­bungs­vertrag geschlossen. Arbeitslosengeld wurde dem Kläger erst nach Ablauf einer zwölfwöchigen Sperrzeit bewilligt.

LSG erklärt Sperrzeit für zulässig

Die Richter des Landes­so­zi­al­ge­richts Baden-Württemberg erklärten die Sperrzeit für rechtmäßig und hoben mit ihrem Urteil die gegenteilige Entscheidung des Sozialgerichts Konstanz auf.

Krankenpfleger verletzt durch eigenes Verhalten Loyali­täts­ob­lie­gen­heiten nachhaltig

Für den Abschluss des Aufhe­bungs­vertrags habe dem Kläger kein wichtiger Grund zur Seite gestanden, denn der Arbeitgeber hätte ihm ansonsten zu Recht außerordentlich fristlos kündigen können. Der Kläger habe sich wegen seiner Tätigkeit in einer kirchlichen Einrichtung auch außerdienstlich so zu verhalten, dass kein Widerspruch zu den Grundsätzen des Beschäf­ti­gungs­be­triebs entstehe. Durch polemische und auf niedrigem Niveau angesiedelte Äußerungen gegen den Papst als Oberhaupt der katholischen Kirche habe der Kläger die katholische Kirche selbst angegriffen und seine Loyali­täts­ob­lie­gen­heiten nachhaltig verletzt. Die Veröf­fent­lichung unter einem Pseudonym ändere daran nichts, da der Kläger als Autor identifizierbar gewesen sei. Einer vorherigen Abmahnung durch den Arbeitgeber habe es nicht bedurft, da das Vertrau­ens­ver­hältnis zwischen dem Kläger und dem Arbeitgeber durch sein gravierendes Fehlverhalten dauerhaft zerstört war.

§ 144 Sozial­ge­setzbuch Drittes Buch [GB 3] - Ruhen bei Sperrzeit

(1) Hat der Arbeitnehmer sich versi­che­rungs­widrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versi­che­rungs­widriges Verhalten liegt vor, wenn

1. der Arbeitslose das Beschäf­ti­gungs­ver­hältnis gelöst oder durch ein arbeits­ver­trags­widriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeits­lo­sigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe).

Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12496

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI