Landgericht Verden Urteil18.11.2009
Anwohnerin muss Orgelmusik einer Kirche hinnehmenGrenzwerte werden eingehalten - Grundsatz der Religionsfreiheit
Solange die Musik einer Orgel unterhalb der Grenzwerte bleibt, kann sich eine Anwohnerin dagegen nicht wehren, auch wenn sie die Musik als penetrant empfindet und ihr "speiübel" wird. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Verden hervor.
Der Verdener Dom macht einer pensionierten Lehrerin schwer zu schaffen. Sie wohnt neben dem Dom und fühlt sich durch die Orgel- und Chormusik, die nach draußen gelangt, schwer gestört. Penetrant und deprimierend sei das. Daher klagte sie auf dem Zivilrechtsweg gegen die nach ihrer Meinung zu laute Kirchenmusik.
Richter: Auch bevor die Frau an dem Dom zog, wurde dort musiziert
Das Landgericht Verden wies ihre Klage jedoch ab. Die Lärmgrenzwerte würden nicht überschritten. Außerdem habe die Frau gewusst, worauf sie sich einlasse, als sie 1972 neben den Dom zog. Bereits zu diesem Zeitpunkt sei im Dom musiziert worden.
Religionsfreiheit
Ihr Argument, die Kirchenmusik habe seit 2003 deutlich zugenommen, ließ das Gericht nicht gelten. Der Dom bilde das Zentrum religiösen Lebens und daher gelte der Grundsatz der Religionsfreiheit.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2009
Quelle: ra-online (pt)