21.11.2024
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Landgericht Heilbronn Urteil19.11.2007

Nächtlicher Uhrenschlag muss nicht eingestellt werdenKlage im "Glockenstreit" abgewiesen

Das Landgericht Heilbronn hat die Klage eines Rentner­ehe­paares gegen eine Kirchengemeinde in Heilbronn-Neckargartach auf Einstellung des nächtlichen Uhrenschlages abgewiesen.

Die über 70 Jahre alten Kläger wohnen in einer Entfernung von ca. 80 Meter Luftlinie zum Kirchturm der Beklagten. Sie fühlen sich durch den nächtlichen Uhrenschlag gestört.

Auf Veranlassung der Kirchengemeinde im Frühjahr 2006 durchgeführte Messungen im Dachgeschoss des Gemeindehauses hatten Spitzenwerte von über 60 dB(A) ergeben. Die Kläger sind der Ansicht, dass das nächtliche Glockengeläut jedenfalls nicht lauter als 30 dB(A) sein dürfe.

Die Messung durch einen vom Gericht beauftragten Sachver­ständigen vom Gebäude der Kläger aus ergab einen Spitzenpegel von 57,1 dB(A) sowie einen Mittelungspegel von 36 dB(A). Nach Durchführung eines Augenscheins veranschlagte der Richter den nach den einschlägigen Regelwerken vorzunehmenden Zuschlag auf den Mittelungspegel auf 3 dB(A), so dass sich ein Beurtei­lungspegel von 39 dB(A) ergab.

Da somit weder der für allgemeine Wohngebiete nachts geltende Immis­si­ons­richtwert von 40 dB(A) überschritten wurde noch einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen diesen maßgeblichen Immis­si­ons­richtwert um mehr als 20 dB(A) überschritten, hat das Gericht die Klage abgewiesen.

Quelle: ra-online, Landgericht Heilbronn

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