18.01.2025
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18.01.2025  
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Landgericht Trier Beschluss19.10.1992

Wohnungs­be­sich­tigung: Mieter hat kein Recht auf Bekanntgabe der Namen von Kaufin­ter­es­sentenAuch keine vollständige Anschrift

Das Landgericht Trier hat die Rechte von Vermietern gestärkt, die mit Kaufin­ter­es­senten Wohnungs­be­sich­ti­gungen in vermieteten Mietwohnungen durchführen möchten.

Das Landgericht Tier entschied, dass ein Mieter nicht verlangen könne, dass der Vermieter oder aber die Hausverwaltung ihm den Namen und die vollständige Adresse der Kaufin­ter­es­senten nenne, die seine Wohnung besichtigen möchten.

Erläuterungen

Die Entscheidung ist aus dem Jahr 1992 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Entscheidungen".

Quelle: ra-online, LG Tier (zt/WM 1993, 195/pt)

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