Landgericht Trier Beschluss19.10.1992
Wohnungsbesichtigung: Mieter hat kein Recht auf Bekanntgabe der Namen von KaufinteressentenAuch keine vollständige Anschrift
Das Landgericht Trier hat die Rechte von Vermietern gestärkt, die mit Kaufinteressenten Wohnungsbesichtigungen in vermieteten Mietwohnungen durchführen möchten.
Das Landgericht Tier entschied, dass ein Mieter nicht verlangen könne, dass der Vermieter oder aber die Hausverwaltung ihm den Namen und die vollständige Adresse der Kaufinteressenten nenne, die seine Wohnung besichtigen möchten.
Erläuterungen
Die Entscheidung ist aus dem Jahr 1992 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Entscheidungen".
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 03.04.2013
Quelle: ra-online, LG Tier (zt/WM 1993, 195/pt)