21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 9179

Drucken
Urteil07.02.1995Landgericht Trier1 S 150/94
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 1995, 1364Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 1995, Seite: 1364
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Saarburg, Urteil27.09.1994, 5 C 285/94
ergänzende Informationen

Landgericht Trier Urteil07.02.1995

Bonbon-Geschosse gehören zum Karnevals-Umzug: Kein Schmerzensgeld bei Verletzungen durch "Kamellen"Irrgeleitete Kamelle - Kein Schadensersatz für Zahn

Der Veranstalter eines Karnevalsumzugs ist nicht verpflichtet, den Teilnehmern Anweisungen über das Werfen von Süßigkeiten in die Zuschauermenge zu erteilen. Besucher von Karne­val­s­umzügen müssen sich grundsätzlich selbst gegen Verletzungen durch Bonbons oder andere "Wurfgeschosse" schützen. Dies hat das Landgericht Trier entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verfolgte ein Zuschauer am 21.02.1993 einen Karnevalsumzug. Er hielt sich in einer Gruppe von Bekannten auf. Der Umzug geriet ins Stocken, wodurch ein Festwagen unmittelbar in Höhe der Gruppe zum Halten kam. Von dem stehenden Festwagen aus wurden weiterhin Bonbons in die Menge geworfen. Eines der Bonbons traf den Zuschauer (späterer Kläger) an einem Schneidezahn, der dabei abbrach. Der Kläger musste sich in zahnärztliche Behandlung begeben, wodurch ihm Kosten von 672,75 DM entstanden. Später verlangte er vom Veranstalter des Zuges diesbezüglich Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 1.000,- DM.

Gericht weist Klage ab

Das Landgericht Trier wies die Klage ab. Der Zuschauer habe keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, da den Veranstalter keine Verkehrs­si­che­rungs­pflicht verletzt habe.

Bonbon-Geschosse sind an Karneval ganz normal

Bei Karne­val­s­umzügen sei es üblich, dass Süßwaren und kleine Gegenstände in die Zuschauermenge geworfen werden. Bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt sei ein Zuschauer in der Lage, die damit verbundenen Gefahren zu erkennen und sich entsprechend einzurichten.

Quelle: ra-online, Landgericht Trier (vt/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9179

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI