18.10.2024
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Landgericht Stuttgart Urteil02.12.2015

Bank darf "Indivi­du­al­beitrag" für Verbrau­cher­kredite berechnenKunden steht bei "Individual-Kredit" anders als bei pauschaler "Bearbei­tungs­gebühr" echte Gegenleistung zur Verfügung

Eine Bank darf von ihren Verbrauchern im Rahmen einer Kreditgewährung für einen "Individual-Kredit" eine als "einmalig laufzeit­unabhängigen Indivi­du­al­beitrag" bezeichnete Gebühr verlangen. Dies entschied das Stuttgart und bestätigte damit die Vorentscheidung des Amtsgerichts.

Im zugrunde liegenden Streitfall gestand das Landgericht Stuttgart einer Bank zu, dass sie von ihren Kunden für einen sogenannten "Individual-Kredit" eine Gebühr verlangen konnte. Nach Meinung des Gerichts unterscheidet sich dieser sogenannte "Indivi­du­al­beitrag" von der durch den Bundes­ge­richtshof untersagten "Bearbei­tungs­gebühr" mit der Folge, dass diese Rechtsprechung nicht ohne weiteres übertragbar ist. Der Kunde habe die Möglichkeit, zwischen einem "Basis-Kredit" und einem "Individual-Kredit" zu wählen. Beim letztgenannten würden dem Kunden durch die Bank spezielle Rechte beispielsweise in Bezug auf Zinszahlungs- und Tilgungs­zeit­punkte eingeräumt. Ihm stehe also, anders als bei der Bearbei­tungs­gebühr, eine echte Gegenleistung zur Verfügung. Im Ergebnis stelle diese Vereinbarung eine Preis­haupt­abrede dar, die nicht der gerichtlichen Inhalts­kon­trolle unterliege.

LG Düsseldorf lehnt Indivi­du­al­beitrag regelmäßig als unwirksam ab

Das Landgericht Stuttgart vertritt damit eine andere Meinung als das Landgericht Düsseldorf im Zusammenhang mit dem Indivi­du­al­beitrag. Das letztgenannte Gericht als Sitzgericht der Targobank – die den Indivi­du­al­beitrag entwickelte, nachdem die klassische Bearbei­tungs­gebühr nicht mehr vereinnahmt werden konnte – hat den Indivi­du­al­beitrag regelmäßig als unwirksam abgelehnt.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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