18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture
ergänzende Informationen

Landgericht Stuttgart Beschluss19.05.2014

Eintrag eines Rechtsanwalts in Online-Anwalts­ver­zeichnis bedarf Impressum nach § 5 TMGAngabe der angehörigen Kammer, des die Berufs­be­zeichnung verleihenden Staats und der berufs­recht­lichen Regelungen

Der Eintrag eines Rechtsanwalts in einem Online-Anwalts­ver­zeichnis bedarf ein Impressum nach § 5 TMG. Es muss daher angegeben werden, welcher Kammer der Anwalt angehört, von welchem Staat ihm die Berufs­be­zeichnung "Rechtsanwalt" verliehen wurde und welche berufs­recht­lichen Regelungen gelten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Rechtsanwalt abgemahnt, da sein Eintrag auf der Internet-Plattform "anwaltsregister.de" über kein Impressum verfügte. Da sich der Anwalt weigerte die geforderte Unter­las­sungs­er­klärung abzugeben, kam der Fall vor Gericht.

Verstoß gegen Teleme­di­en­gesetz lag vor

Nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart habe der Rechtsanwalt wegen des fehlenden Impressums in seinem Eintrag gegen § 5 Teleme­di­en­gesetz (TMG) und somit gegen eine Markt­ver­hal­tensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG verstoßen. Der abgemahnte Rechtsanwalt habe angeben müssen, welcher Kammer er angehört (§ 5 Abs. 1 Nr. 5a TMG), von welchem Staat ihm die Berufs­be­zeichnung "Rechtsanwalt" verliehen wurde (§ 5 Abs.1 Nr. 5b TMG) sowie welche berufs­recht­lichen Regelungen für ihn gelten und wie diese zugänglich sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 5c TMG). Dies sei jedoch nicht geschehen.

Quelle: Landgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss18411

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI