21.11.2024
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Dokument-Nr. 22047

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Urteil29.07.2015Landgericht Stuttgart10 S 68/14
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2015, 751Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2015, Seite: 751
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Vorinstanz:
  • Amtsgericht Reutlingen, Urteil26.09.2014, 10 C 496/14 WEG
ergänzende Informationen

Landgericht Stuttgart Urteil29.07.2015

Wohnei­gen­tumsrecht: Keine Ungeeignetheit eines Verwal­ter­kan­didaten aufgrund fehlender Ausbildung in der Immobilien­verwaltung und fehlender Erfahrung als WEG-VerwalterFachliche Qualifikation nicht Voraussetzung für Ausübung einer Verwal­ter­tä­tigkeit

Die fehlende Ausbildung in der Immobilien­verwaltung und die fehlende Erfahrung als WEG-Verwalter sprechen allein nicht für die Ungeeignetheit eines Verwal­ter­kan­didaten. Eine fachliche Qualifikation ist nicht Voraussetzung für die Ausübung einer Verwal­ter­tä­tigkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde im März 2014 auf einer Wohnungseigentümerversammlung eine Wohnungs­ei­gen­tümerin zur Verwalterin bestimmt. Einige Miteigentümer hielten dies angesichts ihrer fehlenden fachlichen Qualifikation für unzulässig und klagten daher gegen die Wahl. Die gewählte Verwalterin verfügte nicht über eine einschlägige betrie­bs­wirt­schaftliche, buchhalterische oder rechtliche Ausbildung. Das Amtsgericht Reutlingen wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Kläger.

Wahl der Verwalterin entsprach ordnungsgemäßer Verwaltung

Das Landgericht Stuttgart bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Kläger zurück. Die Wahl der Verwalterin habe einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprochen. Es sei zu beachten gewesen, dass die Wohnungs­ei­gen­tümerin zugesagt habe, sich in das Amt einzuarbeiten, Fortbildungen zu besuchen und notwendige Versicherungen abzuschließen. Zudem sei sie aufgrund ihrer beruflichen Stellung als Polizeibeamtin als zuverlässig einzustufen gewesen.

Fachliche Qualifikation nicht Voraussetzung für Ausübung einer Verwal­ter­tä­tigkeit

Nach Auffassung des Landgerichts sei darüber hinaus nicht bereits dann von einer fehlenden Eignung auszugehen, wenn der Verwal­ter­kandidat keine Ausbildung in der Immobi­li­en­wirt­schaft absolviert und noch nie selbständige Erfahrungen als WEG-Verwalter gesammelt habe. Eine fachliche Qualifikation sei nicht Voraussetzung für die Ausübung einer Verwal­ter­tä­tigkeit. Andererseits wäre Berufsanfängern der Weg zu einer selbstständigen Berufsausübung als Verwalter versperrt.

Quelle: Landgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)

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