18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Häuserfassade mit einem Balkonkasten.

Dokument-Nr. 22047

Drucken
Urteil29.07.2015Landgericht Stuttgart10 S 68/14
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2015, 751Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2015, Seite: 751
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Reutlingen, Urteil26.09.2014, 10 C 496/14 WEG
ergänzende Informationen

Landgericht Stuttgart Urteil29.07.2015

Wohnei­gen­tumsrecht: Keine Ungeeignetheit eines Verwal­ter­kan­didaten aufgrund fehlender Ausbildung in der Immobilien­verwaltung und fehlender Erfahrung als WEG-VerwalterFachliche Qualifikation nicht Voraussetzung für Ausübung einer Verwal­ter­tä­tigkeit

Die fehlende Ausbildung in der Immobilien­verwaltung und die fehlende Erfahrung als WEG-Verwalter sprechen allein nicht für die Ungeeignetheit eines Verwal­ter­kan­didaten. Eine fachliche Qualifikation ist nicht Voraussetzung für die Ausübung einer Verwal­ter­tä­tigkeit. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde im März 2014 auf einer Wohnungseigentümerversammlung eine Wohnungs­ei­gen­tümerin zur Verwalterin bestimmt. Einige Miteigentümer hielten dies angesichts ihrer fehlenden fachlichen Qualifikation für unzulässig und klagten daher gegen die Wahl. Die gewählte Verwalterin verfügte nicht über eine einschlägige betrie­bs­wirt­schaftliche, buchhalterische oder rechtliche Ausbildung. Das Amtsgericht Reutlingen wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Kläger.

Wahl der Verwalterin entsprach ordnungsgemäßer Verwaltung

Das Landgericht Stuttgart bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Kläger zurück. Die Wahl der Verwalterin habe einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprochen. Es sei zu beachten gewesen, dass die Wohnungs­ei­gen­tümerin zugesagt habe, sich in das Amt einzuarbeiten, Fortbildungen zu besuchen und notwendige Versicherungen abzuschließen. Zudem sei sie aufgrund ihrer beruflichen Stellung als Polizeibeamtin als zuverlässig einzustufen gewesen.

Fachliche Qualifikation nicht Voraussetzung für Ausübung einer Verwal­ter­tä­tigkeit

Nach Auffassung des Landgerichts sei darüber hinaus nicht bereits dann von einer fehlenden Eignung auszugehen, wenn der Verwal­ter­kandidat keine Ausbildung in der Immobi­li­en­wirt­schaft absolviert und noch nie selbständige Erfahrungen als WEG-Verwalter gesammelt habe. Eine fachliche Qualifikation sei nicht Voraussetzung für die Ausübung einer Verwal­ter­tä­tigkeit. Andererseits wäre Berufsanfängern der Weg zu einer selbstständigen Berufsausübung als Verwalter versperrt.

Quelle: Landgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22047

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI