03.12.2024
03.12.2024  
Sie sehen die Ausrüstung eines Polizisten.
ergänzende Informationen

Landgericht Stendal Urteil22.05.2013

Freiheitsstrafe und Berufsverbot: Zahnarzt zieht unerlaubt 11 ZähneGericht verurteilt Zahnarzt wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körper­ver­letzung

Das Landgericht Stendal hat ein Urteil des Amtsgerichts Stendal bestätigt, mit dem dieses einen Zahnarzt wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körper­ver­letzung zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr und einem zweijährigen Berufsverbot verurteilte, nachdem der Arzt einem Patienten zu Unrecht unter Vollnarkose elf Zähne aus Ober- und Unterkiefer gezogen hatte.

Dem 42-jährigen einschlägig vorbestraften Zahnarzt des zugrunde liegenden Falls wird zur Last gelegt, ohne wirksame Einwilligung einer Patientin am 14. April 2010 unter Vollnarkose elf Zähne im Ober- und Unterkiefer extrahiert zu haben, obwohl dies bei jedenfalls fünf Zähnen medizinisch nicht indiziert gewesen sei. Darüber hinaus soll auch die Folgebehandlung im Zusammenhang mit einer aufgetretenen Mund-Kieferhöhlen-Verbindung nicht fachgemäß erfolgt sein.

Amtsgericht verurteilt Zahnarzt zu Freiheitsstrafe und Berufsverbot

Das Amtsgericht Stendal hat den Angeklagten daraufhin wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Darüber hinaus wurde ein Berufsverbot von zwei Jahren verhängt.

Landgericht bestätigt Urteil des Amtsgerichts

Die hiergegen gerichtete Berufung des Angeklagten blieb im Wesentlichen ohne Erfolg. Das Landgericht Stendal hat den Rechts­fol­ge­n­aus­spruch aufgehoben und den Angeklagten unter Einbeziehung einer durch ein weiteres Urteil ausgesprochenen Geldstrafe zu einer Gesamt­frei­heits­strafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Das Berufsverbot von zwei Jahren wurde bestätigt.

Quelle: Landgericht Stendal/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil15906

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI