23.11.2024
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Landgericht Osnabrück Urteil24.02.2020

Langjährige Haftstrafen wegen "Fake-Anrufen"Hohen kriminelle Energie und oft schwerwiegende Folgen für betroffenen Seniorinnen und Senioren rechtfertigen Strafmaß

Das Landgericht Osnabrück hat einen 29 Jahre alten Mann aus der Türkei wegen sogenannter "Fake-Anrufe" zulasten älterer Menschen verurteilt. Der Angeklagte muss wegen (versuchten) banden- und gewerbsmäßigen Betruges in fünf Fällen, unter Einbeziehung der Strafe aus einer früheren Verurteilung, für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Das Landgericht Osnabrück sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte mindestens von Oktober 2018 bis Februar 2019 Mitglied einer Täter­grup­pierung war, die in großem Stil von Izmir (Türkei) aus im gesamten Bundesgebiet gewerbsmäßigen Betrug durch sogenannte "Fake-Anrufe" zum Nachteil älterer Menschen beging. Der Angeklagte und weitere Mitglieder der Bande gaben sich dabei nach Überzeugung des Landgerichts am Telefon von der Türkei aus als deutsche "Polizisten" aus. Sie bauten dann in den Anrufen psychologischen Druck auf, um die Angerufenen mit erfundenen Geschichten davon zu überzeugen, ihr Vermögen sei in Gefahr. Ziel war es, die älteren Menschen so zur Herausgabe von Geld und Wertge­gen­ständen an Abholer der Bande zu bewegen, damit die "Polizei" diese sicher verwahren könne.

Sachverhalt

Konkreter Gegenstand der Verurteilung waren fünf Taten. Diese betrafen nach den Feststellungen der zuständigen Strafkammer Seniorinnen und Senioren aus Schwarzenbek, Schleswig, Dargun, Öhringen und Osnabrück. Der Angeklagte war in diese Taten nach Überzeugung des Gerichts als Anrufer und in anderer Weise involviert. Erbeutet wurden bei zwei der Taten Bargeld und Goldschmuck von teils erheblichen Wert. In den drei weiteren Fällen gelang es dagegen durch Eingreifen der Polizei zu verhindern, dass die Tätergruppe sich die erhoffte Beute sichern konnte. Zudem konnte ein Teil des erbeuteten Goldschmucks später sichergestellt und einem der Opfer zurückgegeben werden.

Versuchter Betrug von Opfer durchschaut

Teilweise wurde in den Fällen, in denen die Bande erfolglos blieb, die Polizei auf die Fälle aufmerksam, weil sie bereits gegen die Gruppe ermittelte. In zwei Fällen durchschauten aber auch die jeweils über 85 Jahre alten Opfer den versuchten Betrug und nahmen von sich aus Kontakt mit der Polizei auf. In einem Fall konnte so bei der Abholung der vermeintlichen Beute durch Mitglieder der Bande ein Zugriff durch die Polizei erfolgen.

Angeklagter in Griechenland festgenommen

Der verurteilte Angeklagte lebte nach eigenen Angaben über lange Jahre abwechselnd in Bremen und der Türkei. Dort kam er mit der Bande in Kontakt, die das Callcenter in Izmir betrieb, von dem aus die "Fake-Anrufe" erfolgten. Nachdem sich der Verdacht erhärtet hatte, dass der Angeklagte an den "Fake-Anrufen" beteiligt sein könnte, wurde er im März 2018 aufgrund eines deutschen Haftbefehls in Griechenland festgenommen, wo er sich zufällig aufhielt. Im April 2018 wurde er dann nach Deutschland ausgeliefert.

Angeklagter zeigte sich geständig

Der Angeklagte hatte sich bereits im Vorfeld der Haupt­ver­handlung umfassend geständig zu den Vorwürfen eingelassen. Er hatte dabei, ebenso wie noch einmal in der Haupt­ver­handlung, umfassend zu Strukturen und Hintermännern des Callcenters in der Türkei ausgesagt, von dem aus diese und viele weitere ähnliche Taten begangen worden sein sollen. Als Zeugen gehörte Polizei­be­am­tinnen und -beamte schilderten in der Haupt­ver­handlung dazu den hohen technischen und personellen Aufwand, mit dem seit 2017 gegen die Tätergruppe ermittelt worden war.

Höhe des Strafmaßes gerechtfertigt

Die verhängte Gesamt­frei­heits­strafe von mehr als fünf Jahren begründete das Landgericht Osnabrück mit der hohen kriminellen Energie hinter den Taten und den oft schwerwiegenden, auch psychologischen, Folgen für die betroffenen Seniorinnen und Senioren. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht das Geständnis des Angeklagten und seine im Verfahren gezeigte Reue. Das Gericht nahm außerdem zugunsten des Angeklagten eine sogenannte Aufklä­rungshilfe an, die nach dem Strafgesetzbuch zu einer Milderung der Strafe führen kann. Nach Überzeugung des Gerichts leisteten die geständigen Angaben des Angeklagten einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung weiterer konkreter Taten. Bei der Ermittlung des Strafmaßes wurde die Strafe aus einer früheren Verurteilung des Angeklagten wegen anderer Taten, die noch nicht vollstreckt war, einbezogen.

Quelle: Landgericht Osnabrück/ra-online (pm/kg)

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