21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Landgericht Osnabrück Urteil02.12.1988

20 % Mietminderung bei Schim­mel­pilz­befall in mehreren ZimmernVermieter haftet bei Unklarheit über Herkunft des Schimmels

Wenn in mehreren Zimmern einer Wohnung Schimmel auftritt, kann eine Mietminderung von 20 % gerechtfertigt sein. Dies hat das Landgericht Osnabrück entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall trat im Wohnzimmer, im Schlafzimmer und im Bad der Wohnung eines Mieters in erheblichem Umfang Schimmelpilz auf. Ein Sachver­ständiger konnte nicht feststellen, ob der Schim­mel­pilz­befall auf bauseitige Schwachstellen zurückzuführen war oder ob falsches Lüftungs­ver­halten oder unzureichende Beheizung der Auslöser waren. Es waren in der Wohnung zudem neue Fenster eingesetzt worden. Es konnte auch sein, dass der Schimmel von den neuen "dichten Fenstern" herrührte.

20 % Mietminderung angemessen

Da mehrere Zimmer von dem Schimmel betroffen waren, hielt das Landgericht Osnabrück eine Mietminderung von 20 % der Kaltmiete für angemessen.

Gericht: Vermieter trägt Beweislast

Das Landgericht führte in seiner Entscheidung aus, dass soweit die Verant­wort­lichkeit für den Schimmel weder dem Vermieter noch dem Mieter zweifelsfrei zugeordnet werden könne, die Nichter­weis­lichkeit zu Lasten des Vermieters gehe. Der Vermieter trage die Beweislast dafür, dass Gewähr­leis­tungs­ansprüche ausgeschlossen seien.

Quelle: ra-online, Landgericht Osnabrück (vt/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil11120

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI