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Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss27.05.2022

Rechtswidrige Durchsicht der mittels Durchsuchung aufgefunden Unterlagen bei nachträglichem Wegfall des Anfangs­ver­dachtsDurchsicht muss gestoppt werden

Wurde aufgrund eines Anfangsverdacht eine Durchsuchung angeordnet und fällt dieser Verdacht nachträglich weg, so muss die Durchsicht der aufgefundenen Unterlagen gestoppt werden. Eine weitere Durchsicht wäre rechtswidrig. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die General­staats­an­walt­schaft Nürnberg führte im Jahr 2021 ein Ermitt­lungs­ver­fahren gegen einen Arzt wegen des Verdachts des Abrech­nungs­betrugs. Im Zuge dessen genehmigte das Amtsgericht Nürnberg die Durchsuchung unter anderem der Praxisräume. Dabei nahmen die Beamten eine Datensicherung vor und nahmen Unterlagen zur Durchsicht mit. Nachfolgend stellte sich heraus, dass der Anfangsverdacht unzutreffend war. Der Beschuldigte Arzt legte daher gegen den Durch­su­chungs­be­schluss Beschwerde ein, um die Durchsicht der Unterlagen zu stoppen.

Rechts­wid­rigkeit der Fortführung der Durchsuchung

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hob den Durch­su­chungs­be­schluss des Amtsgerichts auf. Wird im weiteren Ermitt­lungs­ver­fahren etwa durch Vorlage neuer Beweismittel der Anfangsverdacht wieder beseitigt, so sei die Fortführung der Durchsuchung in Form der Durchsicht der aufgefundenen Unterlagen rechtswidrig. So lag der Fall hier.

Quelle: Landgericht Nürnberg-Fürth, ra-online (vt/rb)

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