Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss27.05.2022
Rechtswidrige Durchsicht der mittels Durchsuchung aufgefunden Unterlagen bei nachträglichem Wegfall des AnfangsverdachtsDurchsicht muss gestoppt werden
Wurde aufgrund eines Anfangsverdacht eine Durchsuchung angeordnet und fällt dieser Verdacht nachträglich weg, so muss die Durchsicht der aufgefundenen Unterlagen gestoppt werden. Eine weitere Durchsicht wäre rechtswidrig. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg führte im Jahr 2021 ein Ermittlungsverfahren gegen einen Arzt wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs. Im Zuge dessen genehmigte das Amtsgericht Nürnberg die Durchsuchung unter anderem der Praxisräume. Dabei nahmen die Beamten eine Datensicherung vor und nahmen Unterlagen zur Durchsicht mit. Nachfolgend stellte sich heraus, dass der Anfangsverdacht unzutreffend war. Der Beschuldigte Arzt legte daher gegen den Durchsuchungsbeschluss Beschwerde ein, um die Durchsicht der Unterlagen zu stoppen.
Rechtswidrigkeit der Fortführung der Durchsuchung
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hob den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts auf. Wird im weiteren Ermittlungsverfahren etwa durch Vorlage neuer Beweismittel der Anfangsverdacht wieder beseitigt, so sei die Fortführung der Durchsuchung in Form der Durchsicht der aufgefundenen Unterlagen rechtswidrig. So lag der Fall hier.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2022
Quelle: Landgericht Nürnberg-Fürth, ra-online (vt/rb)