18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Zigarette im Mund eines Mannes.

Dokument-Nr. 34708

Drucken
Urteil30.10.2024Landgericht Neuruppin4 S 30/24
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2024, 1198Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2024, Seite: 1198
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Oranienburg, Urteil09.04.2024, 21 C 248/23
ergänzende Informationen

Landgericht Neuruppin Urteil30.10.2024

Schadens­ersatz­pflicht des Mieters wegen Beschädigung der Mietsache aufgrund exzessiven Rauchens trotz Unwirksamkeit der Schönheits­reparatur­klauselBei Erfor­der­lichkeit der Erneuerung des Putzes ist Rauchen nicht vom vertragsgemäßen Gebrauch umfasst

Kommt es zu einer Beschädigung der Mietsache aufgrund exzessiven Rauchens, so kann dem Vermieter ein Schadens­ersatz­anspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB zustehen. Dies gilt auch dann, wenn die vereinbarte Schönheits­reparatur­klausel unwirksam ist. Auch ein exzessives Rauchen ist nicht mehr vom vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne von § 538 BGB umfasst, wenn dadurch die teilweise Erneuerung des Putzes erforderlich wird. Dies hat das Landgericht Neuruppin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Ende eines Mietver­hält­nisses über eine Wohnung in Oranienburg im Januar 2023 ließ die Vermieterin umfangreiche Arbeiten an der Wohnung vornehmen. Der Mieter war starker Raucher. Neben Malerarbeiten musste teilweise der Putz an den Wänden erneuert werden. Die Vermieterin meinte, der Mieter hätte die Schönheitsreparaturen, wie im Mietvertrag vereinbart, durchführen müssen und erhob daher Klage auf Erstattung der Kosten.

Amtsgericht wies Klage auf Koste­n­er­stattung ab

Das Amtsgericht Oranienburg wies die Klage auf Erstattung der Kosten ab und begründete dies damit, dass die vereinbarte Schön­heits­re­pa­ra­tur­klausel unwirksam sei. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Landgericht bejaht Anspruch auf Erstattung der Kosten

Das Landgericht Neuruppin entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe gemäß § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Maler- und Putzarbeiten zu. Der Mieter sei auch ohne vertragliche Übertragung der Verpflichtung zur Durchführung von Schön­heits­re­pa­raturen zur Beseitigung der Schäden durch das Rauchen verpflichtet.

Überschreitung der Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs durch Rauchen

Zwar gehöre auch übermäßiges Rauchen grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne von § 538 BGB, so das Landgericht. Dies gelte jedoch nur solange sich die Spuren durch einfache Schön­heits­re­pa­raturen beseitigen lassen. So lag der Fall hier angesichts der notwendigen Putzarbeiten nicht. Der Schaden durch das Rauchen habe sich nicht allein durch Malerarbeiten beseitigen lassen.

Quelle: Landgericht Neuruppin, ra-online (zt/GE 2024, 1198/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil34708

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI