18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Amtsgericht Magdeburg Urteil19.04.2000

Austausch eines Teppichs aufgrund starken Rauchens begründet Schaden­ersatzpflicht des MietersÜbermäßiger Tabakkonsum in der Wohnung stellt keinen vertragsgemäßen Gebrauch dar

Muss infolge eines starken Tabakkonsums der verschmutzte Teppich ausgetauscht werden, so hat der Mieter Schadenersatz zu leisten. Von einem vertragsgemäßen Gebrauch kann nämlich bei einem übermäßigen Rauchen nicht ausgegangen werden. Dies hat das Amtsgericht Magdeburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Vermieterin einer Wohnung von ihren ehemaligen Mietern Schadenersatz wegen des Auswechselns des vergilbten Teppichs. Die Mieter rauchten während der Mietzeit von weniger als zwei Jahren so stark, dass es zu den Verschmutzungen kam.

Anspruch auf Schadenersatz bestand

Das Amtsgericht Magdeburg entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Zwar müsse ein Vermieter Veränderungen und Verschlech­te­rungen an der Mietsache gemäß § 548 BGB (neu: § 538 BGB) grundsätzlich hinnehmen, wenn sie durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt wurden. Im vorliegenden Fall ging das Gericht jedoch nicht mehr von einem vertragsgemäßen Gebrauch aus.

Lebensdauer eines Teppichs regelmäßig 10 Jahre

Die Lebensdauer eines Teppichs sei regelmäßig 10 Jahre, so das Amtsgericht weiter. Dass die Verschmutzungen im vorliegenden Fall bereits nach weniger als zwei Jahren auftraten, habe dafür gesprochen, dass eine über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Beschädigung vorlag.

Quelle: Amtsgericht Magdeburg, ra-online (zt/WuM 2000, 303/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16273

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI