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Dokument-Nr. 17492

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Beschluss25.05.1993Landgericht Neubrandenburg3 T 15/93
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 1993, 871Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 1993, Seite: 871
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Neubrandenburg Beschluss25.05.1993

Homosexuelle dürfen keine Ehe eingehenEhebegriff setzt fortdauernde Lebens­ge­mein­schaft zwischen Mann und Frau voraus

Da der Ehebegriff eine fortdauernde Lebens­ge­mein­schaft zwischen einem Mann und einer Frau voraussetzt, können Homosexuelle keine Ehe eingehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Neubrandenburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wollten zwei Homosexuelle eine Ehe miteinander eingehen. Dies wurde ihnen jedoch verwehrt. Da sie aber der Meinung waren, ihnen stehe das Recht zur Eheschließung zu, landete der Fall schließlich vor Gericht.

Unzulässigkeit der Ehe zwischen gleich­ge­schlecht­lichen Personen

Das Landgericht Neubrandenburg entschied gegen die heiratswilligen Homosexuellen. Denn eine Ehe zwischen gleich­ge­schlecht­lichen Personen sei unzulässig. In diesem Zusammenhang habe es keine Rolle gespielt, dass der Begriff der "Ehe" nicht gesetzlich definiert ist. Dies sei nämlich nicht erforderlich gewesen, da sowohl dem Verfas­sungsgeber des Grundgesetzes als auch dem Gesetzgeber des BGB vorgegeben war, was unter einer Ehe zu verstehen ist. Nämlich eine fortdauernde Lebens­ge­mein­schaft von Mann und Frau.

Keine verfas­sungs­konforme Auslegung des Ehebegriffs

Der Ehebegriff habe zudem nicht verfas­sungs­konform ausgelegt werden müssen, so das Landgericht weiter. Denn es sei nicht ersichtlich gewesen, dass homosexuelle Lebens­ge­mein­schaften mittlerweile eine solche gesell­schaftliche Akzeptanz genießen, dass es zu einer Veränderung des über Jahrhunderte gewachsenen und verfestigten Begriffs der Ehe gekommen ist.

Quelle: Landgericht Neubrandenburg, ra-online (zt/MDR 1993, 871/rb)

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