Dokument-Nr. 17492
Permalink https://urteile.news/
- MDR 1993, 871Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 1993, Seite: 871
Landgericht Neubrandenburg Beschluss25.05.1993
Homosexuelle dürfen keine Ehe eingehenEhebegriff setzt fortdauernde Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau voraus
Da der Ehebegriff eine fortdauernde Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau voraussetzt, können Homosexuelle keine Ehe eingehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Neubrandenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wollten zwei Homosexuelle eine Ehe miteinander eingehen. Dies wurde ihnen jedoch verwehrt. Da sie aber der Meinung waren, ihnen stehe das Recht zur Eheschließung zu, landete der Fall schließlich vor Gericht.
Unzulässigkeit der Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Personen
Das Landgericht Neubrandenburg entschied gegen die heiratswilligen Homosexuellen. Denn eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Personen sei unzulässig. In diesem Zusammenhang habe es keine Rolle gespielt, dass der Begriff der "Ehe" nicht gesetzlich definiert ist. Dies sei nämlich nicht erforderlich gewesen, da sowohl dem Verfassungsgeber des Grundgesetzes als auch dem Gesetzgeber des BGB vorgegeben war, was unter einer Ehe zu verstehen ist. Nämlich eine fortdauernde Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.
Keine verfassungskonforme Auslegung des Ehebegriffs
Der Ehebegriff habe zudem nicht verfassungskonform ausgelegt werden müssen, so das Landgericht weiter. Denn es sei nicht ersichtlich gewesen, dass homosexuelle Lebensgemeinschaften mittlerweile eine solche gesellschaftliche Akzeptanz genießen, dass es zu einer Veränderung des über Jahrhunderte gewachsenen und verfestigten Begriffs der Ehe gekommen ist.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2014
Quelle: Landgericht Neubrandenburg, ra-online (zt/MDR 1993, 871/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss17492
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.