15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 7241

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht München I Urteil07.01.2009

Anspruch auf Schmerzensgeld bei grundlosem KindesentzugEltern wurden fälsch­li­cherweise der Kindes­miss­handlung verdächtigt

Das Landgericht München I hat ein Krankenhaus verurteilt, den Eltern eines kleinen Mädchens und dem Mädchen selbst, € 20.000,- Schmerzensgeld zu zahlen. Ein Arzt des Krankenhauses hatte die falsche Diagnose gestellt, dass die Eltern das Kind misshandelt hatten. Daraufhin waren Eltern und Kind vier Wochen lang getrennt.

Für die Eltern war es ein Albtraum: Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sieht in einem Münchener Kindergarten ein kleines Mädchen mit einem blauen Auge - und hat den Verdacht, das Kind sei misshandelt worden. Zur Klärung wird das Mädchen in die Hauner'sche Kinderklinik gebracht, wo die Ärzte den Verdacht bestätigen: Ursache der Verletzung könne nur eine Kindesmisshandlung sein. Das Mädchen wird daraufhin den Eltern entzogen.

Kind war vier Wochen in staatlicher Obhut

Die völlig aufgelösten Eltern werden in Begleitung der Polizei in die Psychiatrie gebracht, nachdem der Vater der fünfköpfigen Familie in seiner Verzweiflung droht, er werde sich umbringen. Als klar wird, dass der Vorwurf der Kindes­miss­handlung unhaltbar ist, befindet sich das Mädchen bereits fast vier Wochen in staatlicher Obhut: Das blaue Auge hatte sich die Kleine - wie von den Eltern immer beteuert - beim Zusammenstoß mit einer Türe geholt. Im Prozess gegen das Klinikum stellte der gerichtliche Sachverständige fest, dass die Verletzung ohne weiteres zur Unfall­schil­derung der Eltern passt. Ein Anhalt für eine Kindes­miss­handlung ergab sich nicht.

Gericht spricht hohes Schmerzensgeld zu

Angesichts dessen hat das Landgerichts München I die Ludwigs-Maximilians-Universität als Trägerin der Hauner'schen Kinderklinik zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von € 20.000,00 verurteilt, wobei den Eltern jeweils € 5.000,00 und dem Mädchen € 10.000,00 zugesprochen wurden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 01/09 des LG München I vom 08.01.2009

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7241

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI