21.11.2024
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Landgericht München I Beschluss25.01.2012

Verbreitung kommentierter Auszüge aus Hitlers "Mein Kampf" untersagtGeplante Publikation nicht vom Zitatrecht gedeckt

Das Landgericht München I hat per einstweiliger Verfügung einem Verbotsantrag des Freistaates Bayern gegen einen englischen Verleger stattgegeben und die Herstellung und Verbreitung kommentierter Auszüge aus "Mein Kampf" verboten.

Der verklagte Verleger plant - insbesondere unter Berufung auf das urheber­rechtliche Zitatrecht - in Deutschland kommentierte Auszüge aus "Mein Kampf" zu verbreiten. Der Freistaat Bayern als Inhaber der Rechte an "Mein Kampf" beantragte hiergegen nun eine einstweilige Verfügung.

Freistaat Bayern verfas­sungs­rechtlich nicht an Durchsetzung urheber­recht­licher Verbots­ansprüche gehindert

Die 7. Zivilkammer des Landgericht München I gab dem Antrag statt. Zur Begründung verweist die Kammer darauf, dass die geplante Publikation nicht vom Zitatrecht gedeckt ist. Außerdem sieht die Kammer keine Anhaltspunkte dafür, dass der Freistaat Bayern aus verfas­sungs­recht­lichen Gründen gehindert wäre, den urheber­recht­lichen Verbotsanspruch gegen die Antragsgegner durchzusetzen

Quelle: Landgericht München I/ra-online

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