Landgericht München I Beschluss25.01.2012
Verbreitung kommentierter Auszüge aus Hitlers "Mein Kampf" untersagtGeplante Publikation nicht vom Zitatrecht gedeckt
Das Landgericht München I hat per einstweiliger Verfügung einem Verbotsantrag des Freistaates Bayern gegen einen englischen Verleger stattgegeben und die Herstellung und Verbreitung kommentierter Auszüge aus "Mein Kampf" verboten.
Der verklagte Verleger plant - insbesondere unter Berufung auf das urheberrechtliche Zitatrecht - in Deutschland kommentierte Auszüge aus "Mein Kampf" zu verbreiten. Der Freistaat Bayern als Inhaber der Rechte an "Mein Kampf" beantragte hiergegen nun eine einstweilige Verfügung.
Freistaat Bayern verfassungsrechtlich nicht an Durchsetzung urheberrechtlicher Verbotsansprüche gehindert
Die 7. Zivilkammer des Landgericht München I gab dem Antrag statt. Zur Begründung verweist die Kammer darauf, dass die geplante Publikation nicht vom Zitatrecht gedeckt ist. Außerdem sieht die Kammer keine Anhaltspunkte dafür, dass der Freistaat Bayern aus verfassungsrechtlichen Gründen gehindert wäre, den urheberrechtlichen Verbotsanspruch gegen die Antragsgegner durchzusetzen
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2012
Quelle: Landgericht München I/ra-online