20.01.2025
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20.01.2025  
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Landgericht München I Urteil03.05.2010

LG München I: "Top 100"-Siegel auf Zeitschriften darf weiterhin verwendet werdenBauer Media Group verteidigt erfolgreich die Top-100-Hitliste

Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Bauer Vertriebs KG weiterhin Zeitschrif­tentitel aus der Bauer Media Group mit dem "Top 100"-Siegel auf der Titelseite vertreiben darf.

Das Landgericht München I wies den Antrag des MZV Moderner Zeitschriften Vertrieb auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung vollständig zurück.

Umsatz aus Verkauf ist sachlicher Grund für unterschiedlich prominente Platzierung von Zeitschriften

Die Top-100-Hitliste der deutschen Zeitschriften-Charts sei weder wettbewerbswidrig noch stelle sie einen Verstoß gegen die Neutra­li­täts­pflicht dar, urteilten die Richter. Der zu erwartende Umsatz aus dem Verkauf einer Zeitschrift sei für den Einzelhändler ein sachlicher Grund, eine unterschiedlich prominente Platzierung im Zeitschrif­tenregal vorzunehmen.

Landgericht Hamburg untersagt Nutzung des "Top 100"-Siegels

Das Landgericht Hamburg hatte zuvor in seinem Urteil vom 26. April 2010 entschieden, dass die Bauer Vertriebs KG künftig nicht mehr Zeitschrif­tentitel mit dem "Top 100"-Siegel vertreiben bzw. vertreiben lassen dürfe, da das Siegel die Gefahr einer Irreführung begründe und damit gegen das Verbot irreführender geschäftlicher Handlungen (§ 5 UWG) verstoße.

Quelle: ra-online (kg)

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