15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen verschiedene Szenen aus der Wirtschaftswelt und ein zentrales Paragrafenzeichen.
ergänzende Informationen

Landgericht München I Urteil03.05.2010

LG München I: "Top 100"-Siegel auf Zeitschriften darf weiterhin verwendet werdenBauer Media Group verteidigt erfolgreich die Top-100-Hitliste

Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Bauer Vertriebs KG weiterhin Zeitschrif­tentitel aus der Bauer Media Group mit dem "Top 100"-Siegel auf der Titelseite vertreiben darf.

Das Landgericht München I wies den Antrag des MZV Moderner Zeitschriften Vertrieb auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung vollständig zurück.

Umsatz aus Verkauf ist sachlicher Grund für unterschiedlich prominente Platzierung von Zeitschriften

Die Top-100-Hitliste der deutschen Zeitschriften-Charts sei weder wettbewerbswidrig noch stelle sie einen Verstoß gegen die Neutra­li­täts­pflicht dar, urteilten die Richter. Der zu erwartende Umsatz aus dem Verkauf einer Zeitschrift sei für den Einzelhändler ein sachlicher Grund, eine unterschiedlich prominente Platzierung im Zeitschrif­tenregal vorzunehmen.

Landgericht Hamburg untersagt Nutzung des "Top 100"-Siegels

Das Landgericht Hamburg hatte zuvor in seinem Urteil vom 26. April 2010 entschieden, dass die Bauer Vertriebs KG künftig nicht mehr Zeitschrif­tentitel mit dem "Top 100"-Siegel vertreiben bzw. vertreiben lassen dürfe, da das Siegel die Gefahr einer Irreführung begründe und damit gegen das Verbot irreführender geschäftlicher Handlungen (§ 5 UWG) verstoße.

Quelle: ra-online (kg)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9665

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI