23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 18170

Drucken
Beschluss14.02.2005Landgericht München I1 T 14345/04
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2005, 1546Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2005, Seite: 1546
  • NZM 2005, 912Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM), Jahrgang: 2005, Seite: 912
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht München I Beschluss14.02.2005

Ersatz beschädigter Badfliesen durch Austausch ähnlich aussehender Fliesen zulässigAnspruch auf Ersatz der durch unter­schiedliche Fliesen entstandenen Wertminderung

Wer im Rahmen des Schadenersatzes verpflichtet ist, beschädigte Badfliesen auszutauschen, muss nicht zwingend das gesamte Bad neuverfliesen, wenn identische Fliesen nicht mehr auffindbar sind. Sind ähnlich aussehende Ersatzfliesen vorhanden, kann sich der Austausch auf die beschädigten Fliesen beschränken. In einem solchen Fall besteht aber ein Schaden­ersatz­anspruch wegen der mit der unter­schied­lichen Verfliesung einhergehenden Wertminderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Zuge von Feuch­tig­keits­schäden in einem Bad zu Beschädigungen einiger Fliesen. Da identische Ersatzfliesen nicht mehr auffindbar waren, stellte sich die Frage, ob das Bad neu verfliest werden musste oder ob lediglich die beschädigten Fliesen mit ähnlich aussehenden Ersatzfliesen ausgetauscht werden dürfen.

Austausch mit Ersatzfliesen war zulässig

Das Landgericht München I entschied, dass ein Austausch der beschädigten Fliesen mit den Ersatzfliesen zulässig war. Zwar haben diese eine andere Marmorierung und Farbe aufgewiesen als die ursprünglichen Fliesen, sie seien aber ähnlich und zudem vom gleichen Typus gewesen. Eine vollständige Neuverfliesung sei daher nicht notwendig gewesen (vgl. OLG Celle, Urteil v. 10.11.1993 - 3 U 194/92 = NJW-RR 1994, 1305; OLG Düsseldorf, VersR 1994, 670; OLG Hamm, zfs 1991, 125).

Schaden­er­satz­an­spruch wegen Wertminderung bestand

Es habe jedoch ein Anspruch auf Schadenersatz bestanden, so das Landgericht, da es durch die unter­schiedliche Verfliesung zu einer Wertminderung gekommen sei.

Quelle: Landgericht München I, ra-online (zt/NJW-RR 2005, 1546/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss18170

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI