21.11.2024
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Landgericht Magdeburg Urteil17.03.2010

Verletzung des Urheberrechts: Teurer illegaler Download - 22 Euro pro Titel - insgesamt 3.000 Euro Rechts­an­walts­kostenSohn war im illegalen Tauschnetzwerk aktiv - Vater haftet trotz Unkenntnis als Anschluss­inhaber mit

Die Teilnahme an einer Tauschbörse zum illegalen Tausch von Musikstücken mit Hilfe eines Filesharing-Programms kann teuer werden: Das Landgericht Magdeburg verurteilte einen Vater und seinen volljährigen Sohn, insgesamt 3.000 € zur Erstattung von Rechts­an­walts­kosten an die Musikindustrie (EMI Music, Sony Music, Universal Music und Warner Music) zu zahlen.

Der beklagte Sohn hatte in einem Strafverfahren eingeräumt, im Jahr 2005 über ein sogenanntes Filesharing-Programm in einer Tauschbörse illegal 132 Musikstücke (Grönemeyer, Iron Maiden, Metallica u.a.) angeboten zu haben.

Mitglieder des Tausch­netz­werkes konnten Lieder vom Rechner des Beklagten herunterladen

Konkret ermöglichte der Beklagte, dass andere Mitglieder des Tausch­netz­werkes immer dann, wenn der Beklagte "online" war, sich die Lieder vom Rechner des Beklagten auf ihre eigenen Rechner als mp3 Datei herunterladen konnten, ohne hierfür bezahlen zu müssen.

Trotz Unkenntnis von den Tauschring­tä­tig­keiten des Sohnes haftet auch der Vater

Der Vater hatte sich im Prozess damit verteidigt, nichts gewusst zu haben und nicht einmal einen Computer bedienen zu können. Das Gericht ließ nicht gelten. Auch der Vater haftete, da über seinen Internetzugang der illegale Tausch abgewickelt wurde (vgl. OLG Köln, Urteil v. 23.12.2009 - 6 U 101/09 -). Der Vater hätte sich sachkundiger Hilfe bedienen müssen. Durch den Einsatz von "firewalls" und Schutz­pro­grammen hätte verhindert werden können, dass der illegale Datenaustausch stattfindet.

Hohe Rechts­an­walts­kosten

Obwohl die Beklagten sich bereits außer­ge­richtlich unter Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unter­las­sungs­er­klärung verpflichtet haben, in Zukunft keine Verstöße gegen das Urheberrecht mehr zu begehen, müssen sie nun die Anwaltskosten der Musikindustrie in Höhe von 3.000 € zahlen. Bei 132 Musiktiteln sind dies rund 22 € pro Titel.

Quelle: ra-online, Landgericht Magdeburg

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