21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 28977

Drucken
Beschluss13.06.2019Landgericht Lüneburg6 S 1/19
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2020, 806Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2020, Seite: 806
  • ZMR 2019, 868Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2019, Seite: 868
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Lüneburg Beschluss13.06.2019

Falsche Mieter­selbst­auskunft über Vermögens­verhältnisse rechtfertigt fristlose Kündigung trotz fehlender MietrückständeWohnungsmieter verschwieg Schulden

Verschweigt ein Wohnungsmieter zu Mietbeginn Schulden und gibt damit eine falsche Mieter­selbst­auskunft über die Vermögens­verhältnisse ab, kann ihm trotz dessen, dass keine Mietrückstände vorliegen, gemäß § 543 Abs. 1 BGB fristlos gekündigt werden. Dies hat das Landgericht Lüneburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Vermieter einer Wohnung Ende 2018 vor einem nieder­säch­sischen Amtsgericht gegen seinen Mieter auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Hintergrund dessen war, dass über das Vermögen des Mieters ein Insol­venz­ver­fahren eröffnet wurde, der Mieter aber zu Mietbeginn in der Mieterselbstauskunft über seine Vermö­gens­ver­hältnisse angegeben hatte, keine Schulden zu haben. Der Vermieter nahm dies zum Anlass das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Das Amtsgericht gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Mieters.

Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung

Das Landgericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Dem Vermieter stehe ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die fristlose Kündigung des Mietver­hält­nisses sei gemäß § 543 Abs. 1 BGB wegen der verschwiegenen Schulden zulässig gewesen. Der Mieter habe über seine Vermö­gens­ver­hältnisse getäuscht. Durch die Falschangabe sei ein wesentliches und berechtigtes Interesse des Vermieters an einem solventen Vertragspartner verletzt worden.

Fehlende Mietrückstände unbeachtlich

Der Umstand, dass das Mietverhältnis keine Mietrückstände aufwies, habe aus Sicht des Landgerichts keine Rolle gespielt. Die pünktliche Zahlung der Miete könne das erschütterte Vertrau­ens­ver­hältnis nicht wieder­her­stellen. Zudem bestehe weiterhin die erhöhte Gefahr des finanziellen Ausfalls des Mieters. Vom Vermieter dürfe nicht verlangt werden, erst abzuwarten, dass ihm ein Schaden entsteht, der der Vermieter durch Einholung ordnungsgemäßer Angaben gerade von vornherein vermeiden will.

Frage nach Vermö­gen­ver­hältnisse nicht abhängig von Miethöhe

Das Landgericht wies ferner daraufhin, dass die Zulässigkeit der Frage nach den Vermö­gens­ver­hält­nissen nicht von der Miethöhe abhänge. Die Höhe der Mieteinnahmen spiele für die Gefährdung der finanziellen Interessen des Vermieters keine Rolle. Fallen zum Beispiel bei einem Privatmieter die monatlichen Mieteinnahmen weg, mit denen er seine eigenen Darle­hens­ver­bind­lich­keiten bedient, könne er unabhängig von der Miethöhe in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.

Quelle: Landgericht Lüneburg, ra-online (zt/GE 2020, 806/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss28977

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI