21.11.2024
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Landgericht Lüneburg Urteil15.07.2015

Urteil im Auschwitz-Prozess: Früherer SS-Mann Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteiltBeihilfe zum Mord in 300.000 Fällen

Das Landgericht Lüneburg hat den früheren SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 rechtlich zusam­men­tref­fenden Fällen schuldig gesprochen und ihn deshalb zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt.

Das Landgericht hat die Beihil­fe­handlung zur heimtückischen und grausamen Tötung in der Gesamtheit der Tätigkeit des Angeklagten im Rahmen der Ungarnaktion in Auschwitz gesehen.

Alter des Angeklagten bei Strafbemessung berücksichtigt

Bei der Strafzumessung hat das Landgericht insbesondere auch das Alter des Angeklagten berücksichtigt und dass er eine Chance haben muss, nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe noch einen Teil seines Lebens in Freiheit zu verbringen.

Keine Milderung wegen geleisteter Aufklä­rungshilfe

Eine Milderung wegen einer von dem Angeklagten geleisteten Aufklä­rungshilfe hat das Gericht nicht angenommen, weil der Angeklagte durch seine früheren Angaben zu anderen SS-Angehörigen in Auschwitz nicht wesentlich zur Aufdeckung von Straftaten beigetragen hat.

Gericht verneint rechts­s­taats­widrige Verfah­rens­ver­zö­gerung

Eine rechts­s­taats­widrige Verfah­rens­ver­zö­gerung, nach der ein Teil der Strafe - wie von der Staats­an­walt­schaft beantragt - als vollstreckt zu erklären wäre, hat das Gericht für den Angeklagten nicht festgestellt.

Staats­an­walt­schaft muss über Haftantritt entscheiden

Die Entscheidung, ob der Angeklagte - nach Rechtskraft des Urteils - die Haft antreten muss, obliegt der Staats­an­walt­schaft.

Quelle: Landgericht Lüneburg/ra-online

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