18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.
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Landgericht Lübeck Urteil17.01.2024

Vorfahrts­verstoß des Fahrrad­fah­renden kann zur Alleinhaftung führenSehr schwer wiegender Vorfahrts­verstoß durch Fahrradfahrer kann die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs verdrängen

Einem Fahrradfahrer kann die alleinige Haftung auferlegt werden, wenn er die Vorfahrt missachtet und es dadurch zum Unfall mit einem Auto kommt. Das Landgericht Lübeck verneinte Ersatzansprüche eines so verletzten Fahrradfahrers.

Ein Fahrradfahrer fährt entlang einer Landstraße auf einem Radweg, der einen Autobahn­zu­bringer kreuzt. Der Autoverkehr hat an dieser Stelle Vorfahrt (s. Bild). Dem Radfahrer kommt eine Autofahrerin entgegen, die über diesen Zubringer auf die Autobahn fahren möchte. Als sich die beiden Fahrwege kreuzen, kommt es zum Unfall und der Fahrradfahrer wird schwer verletzt.

Fahrradfahrer verlangt Schmerzensgeld von Autofahrerin

Vor dem Landgericht Lübeck verlangt der Fahrradfahrer von der Autofahrerin Schmerzensgeld zu einer Quote von 2/3. Er trägt vor, er habe zwar die Vorfahrt missachtet, die Autofahrerin sei aber zu schnell gefahren und habe freie Sicht gehabt. Sie hätte den Unfall also vermeiden können. Die Autofahrerin entgegnet, sie sei von der Sonne geblendet worden und habe den Radfahrer daher erst im letzten Moment gesehen und nicht mehr reagieren können.

Landgericht verneint Haftung der Autofahrerin

Das Landgericht Lübeck hat eine Haftung der Autofahrerin verneint. Es hat Zeugen befragt und ein Gutachten eines technischen Sachver­ständigen eingeholt. Daraus habe sich ergeben, dass die Autofahrerin nicht zu schnell, sondern eher langsam gefahren sei und keine Zeit mehr gehabt habe zu reagieren. Der Vorfahrtsverstoß durch den Fahrradfahrer wiege so schwer, dass die Betriebsgefahr auf Seiten der Autofahrerin verdrängt werde.

Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/pt)

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