18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 34193

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Landgericht Lübeck Urteil25.04.2024

Ohne Zahlung droht eine Räumung auch im PflegeheimPflegeheim darf Miet­zahlungs­rückstände mit Räumungsklage durchsetzen

Kann sich ein Heimbewohner nicht mehr selbst um die Bezahlung des Pflegegeldes kümmern und kümmert sich auch der rechtliche Betreuer nicht darum, droht eine Kündigung. Das Landgericht (LG) Lübeck hat entschieden, dass ein Zimmer im Heim wegen Zahlungs­verzuges geräumt werden muss.

Eine ältere Frau steht unter rechtlicher Betreuung und wohnt in einem Pflegeheim. Trotz mehrfacher Mahnungen zahlt sie jahrelang nicht das volle Pflegegeld. Schließlich kündigt das Pflegeheim den Heimvertrag wegen offener Beträge von rund 35.000 €. Vor dem Landgericht Lübeck will das Pflegeheim den Auszug der Frau aus dem Heim erreichen. Die Frau – vertreten durch den Betreuer – hält die Kündigung für rechtswidrig. Falls sie wirklich ausziehen müsse, sei ihr zumindest eine Räumungsfrist zu gewähren.

Kündigung wegen Zahlungs­rück­standes wirksam

Das Gericht hat entschieden, dass die Frau das Zimmer räumen muss. Die Kündigung sei wegen Zahlungs­rück­standes wirksam. Nach Abwägung der wider­strei­tenden Interessen sei jedoch eine Räumungsfrist nicht zu gewähren. Der Betreuer der Frau habe sich nämlich jahrelang nicht ausreichend um eine vollständige Zahlung des Pflegegeldes gekümmert und sich nicht bemüht, anderen Wohnraum für die Frau zu finden. Die Frau habe nichts getan, müsse aber die Verantwortung für das Fehlverhalten ihres Betreuers übernehmen. Die ausstehenden Zahlungen von rund 35.000 € seien eine erhebliche wirtschaftliche Belastung für das Pflegeheim und schlussendlich auch für andere Heimbewohner. Zwar wäre ein Umzug für die Frau auf Grund ihres Alters sehr schwierig. Die Frage, ob die Räumung gesundheitlich zumutbar ist, werde aber erst relevant, wenn die Räumung vollstreckt, also durchgesetzt wird.

Was eine rechtliche „Betreuung“ ist

Eine rechtliche Betreuung wird durch ein Gericht zur Unterstützung von Personen angeordnet, die sich aus gesund­heit­lichen Gründen oder einer Behinderung nicht alleine um ihre Angelegenheiten kümmern können. Die betreute Person kann weiterhin Geschäfte tätigen, bestimmte festgelegte Aufgaben wie beispielsweise Finanzen oder der Umgang mit Behörden obliegen aber dem rechtlichen Betreuer.

Was „Räumungsfrist“ bedeutet

Wird eine Person rechtskräftig zur Räumung ihrer Wohnung verurteilt, muss die Räumung grundsätzlich umgehend erfolgen. Das Gericht kann aber unter bestimmten Voraussetzungen mehr Zeit für den Auszug einräumen, die sogenannte Räumungsfrist – maximal ein Jahr.

Was noch zu beachten ist

Erfüllt ein rechtlicher Betreuer seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß, kann der betreuten Person Schadensersatz zustehen. Hierüber hatte das Gericht in diesem Fall jedoch nicht zu entscheiden. Auch wenn eine Räumung eine gegen die guten Sitten verstoßende unzumutbare Härte bedeuten würde, kann die Vollstreckung eines Urteils in Ausnahmefällen ausgesetzt werden (sog. Vollstre­ckungs­schutz). Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/ab)

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