21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 29484

Drucken
Beschluss23.07.2020Landgericht Limburg an der Lahn7 T 116/20
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2020, 1322Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2020, Seite: 1322
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Wetzlar, Beschluss09.07.2020, 81 M 1989/20
ergänzende Informationen

Landgericht Limburg an der Lahn Beschluss23.07.2020

Latente Suizidgefahr und hohes Alter eines Wohnungsmieters rechtfertigen allein keinen RäumungsstoppKeine vorläufige Einstellung der Zwangs­voll­streckung

Die latente Suizidgefahr und das hohe Alter eines Wohnungsmieters rechtfertigen für sich genommen nicht, eine Zwangs­voll­streckung vorläufig einzustellen und damit eine Zwangsräumung zu stoppen. Dies hat das Landgericht Limburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines rechtskräftigen Räumungsurteils des Amtsgerichts Wetzlar sollten die Mieter eines Hauses im Sommer 2020 zwangsgeräumt werden. Um dies zu verhindern beantragten sie beim Amtsgericht die vorläufige Einstellung der Zwangs­voll­streckung. Sie führten an, dass bei der Mieterin eine Suizid­ge­fährdung bestehe. Dies werde durch ein Attest einer Allge­mein­me­di­zinerin bestätigt, welche eine latente Suizidgefahr feststellte. Tatsächlich befand sich die Mieterin seit dem Jahr 2007 in psychologischer Behandlung. Wegen des Verlustes ihres Eigenheims wurde sie zudem im Jahr 2018 stationär behandelt. Weiterhin wurde angeführt, dass dem Mieter aufgrund seines Alters von 70 Jahren ein Umzug nicht zugemutet werden könne. Das Amtsgericht Wetzlar wies den Antrag auf Räumungsschutz zurück. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde der Mieter.

Kein Anspruch auf Räumungsschutz

Das Landgericht Limburg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Ein Anspruch auf Räumungsschutz bestehe nicht.

Latente Suizidgefahr nicht ausreichend

Nach Auffassung des Gerichts sei die Mieterin in der Lage, Vorsor­ge­maß­nahmen zu treffen, um der mit der Räumung verbundenen Belastung zu begegnen. Aufgrund des bereits erfolgten Verlustes des Eigenheims, sei ihr bekannt, dass sich eine entsprechende Situation negativ auf ihren Gesund­heits­zustand auswirken könne. Angesichts der Vorgeschichte und des Umstands, dass der Mieterin seit über einem Jahr bekannt war, dass sie aus dem Haus ausziehen muss, erschließe sich nicht, warum die Mieterin nicht in fachärztlicher Behandlung ist. Zudem belege die attestierte latente Suizidgefahr nicht, dass Auslöser für einen etwaigen Suizid die anstehende Räumung sei.

Hohes Alter begründet ebenfalls keine Räumungsstopp

Auch das hohe Alter des Mieters begründe nach Ansicht des Landgerichts keinen Räumungsstopp. Das Alter sei allein keine tragfähige Grundlage.

Quelle: Landgericht Limburg, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss29484

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI