03.12.2024
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Landgericht Limburg an der Lahn Urteil

Verbraucher müssen unbestellte Versicherung nicht bezahlenDurch Schweigen kommt kein Vertrag zustande

Ein unaufgefordert unterbreitetes, kostenloses Testangebot darf nach Ablauf der Probephase nicht automatisch in einen kosten­pflichtigen Vertrag umgewandelt werden. Dies entschied das Landgericht Limburg an der Lahn und untersagte genau dieses Vorgehen dem Unternehmen F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH.

Im zugrunde liegenden Rechtsstreit hatte die F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH einem Verbraucher unaufgefordert ein Schreiben zugeschickt, wonach er über ein Urlaubsreisen-Versi­che­rungspaket für drei Monate kostenlos versichert sei. Dieses kostenlose Versi­che­rungspaket sollte jedoch in eine kosten­pflichtige Versicherung mit einer Laufzeit von 12 Monaten übergehen, sofern er nicht bis zu sechs Wochen vor Ablauf der kostenlosen Testphase mitteilt, dass er die Verlängerung nicht möchte. Die Verbrau­cher­zentrale Baden-Württemberg sah in diesem Verhalten eine Irreführung von Verbrauchern und ging rechtlich dagegen vor. Die Verbrau­cher­zentrale führte an, dass durch Schweigen kein Vertrag zustande komme und es nicht sein könne, dass Verbraucher aktiv widersprechen müssten, obwohl sie niemals gefragt wurden, ob sie überhaupt an der kostenlosen Testphase teilnehmen wollen. Nachdem das Unternehmen auf eine Abmahnung nicht reagierte, kam es zur Klage.

LG untersagt unlautere Geschäftspraxis

Das Landgericht Limburg an der Lahn gab der Verbrau­cher­zentrale Recht. Auch das Gericht sah in diesem Vorgehen ein unlauteres Verhalten der F.A.S.I. und untersagte die Geschäftspraxis.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg/ra-online

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