Dokument-Nr. 23873
Permalink https://urteile.news/
Landgericht Limburg an der Lahn Urteil
Verbraucher müssen unbestellte Versicherung nicht bezahlenDurch Schweigen kommt kein Vertrag zustande
Ein unaufgefordert unterbreitetes, kostenloses Testangebot darf nach Ablauf der Probephase nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag umgewandelt werden. Dies entschied das Landgericht Limburg an der Lahn und untersagte genau dieses Vorgehen dem Unternehmen F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH.
Im zugrunde liegenden Rechtsstreit hatte die F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH einem Verbraucher unaufgefordert ein Schreiben zugeschickt, wonach er über ein Urlaubsreisen-Versicherungspaket für drei Monate kostenlos versichert sei. Dieses kostenlose Versicherungspaket sollte jedoch in eine kostenpflichtige Versicherung mit einer Laufzeit von 12 Monaten übergehen, sofern er nicht bis zu sechs Wochen vor Ablauf der kostenlosen Testphase mitteilt, dass er die Verlängerung nicht möchte. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah in diesem Verhalten eine Irreführung von Verbrauchern und ging rechtlich dagegen vor. Die Verbraucherzentrale führte an, dass durch Schweigen kein Vertrag zustande komme und es nicht sein könne, dass Verbraucher aktiv widersprechen müssten, obwohl sie niemals gefragt wurden, ob sie überhaupt an der kostenlosen Testphase teilnehmen wollen. Nachdem das Unternehmen auf eine Abmahnung nicht reagierte, kam es zur Klage.
LG untersagt unlautere Geschäftspraxis
Das Landgericht Limburg an der Lahn gab der Verbraucherzentrale Recht. Auch das Gericht sah in diesem Vorgehen ein unlauteres Verhalten der F.A.S.I. und untersagte die Geschäftspraxis.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2017
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil23873
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.