03.12.2024
03.12.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture
ergänzende Informationen

Landgericht Mönchengladbach Urteil26.11.2012

Kontoumstellung nur mit Zustimmung des KundenSchweigen eines Kunden kann nicht als Zustimmung gewertet werden

Eine Bank kann einen Vertrag nicht einseitig ändern, ohne dass der Kunde sich nicht ausdrücklich einverstanden erklärt. Dies entschied das Landgericht Mönchengladbach.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Santander Consumer Bank AG Verbrauchern schriftlich mitgeteilt, dass sie das bisher vereinbarte Kontomodell "Giro4Free" in das Premium-Konto-Modell "GiroStar" umwandeln würde. Die Kontoführung bleibe in den ersten zwölf Monaten kostenfrei, danach fielen monatlich 5,99 Euro als Konto­füh­rungs­entgelt an. Wer nicht einverstanden sei, könne innerhalb von acht Wochen Widerspruch einlegen.

Formulierung im Anschreiben der Beklagten für Verbraucher irreführend

Die Verbrau­cher­zentrale Bundesverband klagte gegen die Kontoumstellung – mit Erfolg. Das Landgericht Mönchengladbach bewertete die Formulierung in dem Anschreiben als irreführend, denn sie erwecke den fehlerhaften Eindruck, die Bank sei ohne ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers berechtigt, das Konto einseitig umzustellen.

Änderung der Entgelt­re­ge­lungen wurde von der Beklagten nicht vertraglich erfasst

Tatsächlich wäre hierfür zumindest ein entsprechender Änderungs­vor­behalt in den Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen erforderlich gewesen. Einen solchen gab es jedoch nicht. Zwar hatte sich die Bank vorbehalten, unter bestimmten Voraussetzungen ihre Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen mit einer zweimonatigen Ankün­di­gungsfrist zu ändern und in diesem Fall die Kunden auf ihr Kündigungsrecht hinzuweisen. Eine Änderung der Entgelt­re­ge­lungen war hiervon aber nicht erfasst. Allein durch Schweigen kann die Zustimmung des Kunden nicht herbeigeführt werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14719

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI