21.11.2024
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Landgericht Leipzig Urteil20.10.2015

Warnhinweis bei Nichtabschluss einer Reise­ver­si­cherung bei fluege.de irreführendZahlungs­pau­schale von sieben Euro für Einsatz von Visa-Kreditkarten zudem unzulässig

Ein Reisevermittler darf Kunden nicht mit irreführenden Warnhinweisen zum Abschluss von Versicherungen drängen. Dies entschied das Landgericht Leipzig nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucher­zentralen gegen die Unister Travel Retail GmbH & Co. KG entschieden. Das Gericht untersagte dem Unternehmen außerdem, ein überhöhtes Zusatzentgelt für Kredit­karten­zahlungen zu verlangen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Kunden, die auf der von Unister betriebenen Internetseite fluege.de einen Flug buchen wollten, wurden gefragt, ob sie zusätzlich einen Umbuchungs­service und einen Reise­ver­si­che­rungs­schutz haben wollen. Klickten sie auf "nein", erschien jeweils eine rot unterlegte Sprechblase mit der Warnung: "Achtung – nicht empfehlenswert".

Unternehmen warnt vor hohen Kosten bei Stornierung

Zum Umbuchungs­service enthielt die Warnung den Hinweis, dass eine Stornierung mit erheblichen Kosten von bis zu 100 Prozent des Flugpreises verbunden sei. Das war falsch. Kunden können nach einer Stornierung in jedem Fall die im Flugpreis enthaltenen Steuern und Flugha­fen­ge­bühren zurückverlangen – in einer Testbuchung des Bundesverbands der Verbrau­cher­zen­tralen fielen darauf mehr als die Hälfte des Ticketpreises.

Risiken oft auch ohne Zusatz­ver­si­cherung gedeckt

Irreführend war laut Landgericht auch der Hinweis zur angebotenen Reise­ver­si­cherung. „"Volles Risiko ohne Reiseschutz!" hieß es etwa im Fall eines Kranken­rück­transports oder bei einem Verlust des Gepäcks. Das suggeriere, dass der Kunde ohne Abschuss der Versicherung alle Kosten selbst zu tragen hätte. Davon konnte für den gewünschten Flug von Frankfurt am Main nach Berlin keine Rede sein. Für einen Rücktransport im Krankheitsfall kommen innerhalb Deutschlands die gesetzliche Kranken­ver­si­cherung und in der Regel auch die private Kranken­ver­si­cherung auf. Für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäckstücken haften die Flugge­sell­schaften. Die Richter des Landgerichts Leipzig schlossen sich daher der Auffassung des Bundesverbands der Verbrau­cher­zen­tralen an, dass die Warnhinweise irreführend sind.

Zahlungs­pau­schale für Einsatz von Visa-Kreditkarten unzulässig

Unzulässig ist nach dem Urteil auch die Zahlungs­pau­schale von sieben Euro, die das Unternehmen unter anderem für den Einsatz von Visa-Kreditkarten verlangte. Das Entgelt übersteige in vielen Fällen den Betrag, den das Kredit­kar­ten­un­ter­nehmen für die Zahlungs­ab­wicklung verlangt. Das sei nicht zulässig.

Unister bereits mehrfach verurteilt

Nach Klagen des Bundesverbands der Verbrau­cher­zen­tralen sind Unternehmen der Unister Gruppe bereits mehrfach wegen unlauteren Wettbewerbs und rechtwidrigen Vertrags­be­din­gungen verurteilt worden. Aufgefallen ist das Unternehmen vor allem durch unzulässige Preis­dar­stel­lungen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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