21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 27230

Drucken
Urteil24.02.2017Landgericht Krefeld1 S 68/16
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 2017, 1875Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2017, Seite: 1875
  • NJW-RR 2017, 881Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2017, Seite: 881
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Krefeld, Urteil24.06.2016, 2 C 1/16
ergänzende Informationen

Landgericht Krefeld Urteil24.02.2017

Vom Verstorbenen ungewünschte Umbettung durch Toten­fürsorge­berechtigten: Kein Schmerzensgeld des nahen Angehörigen bei nachvoll­ziehbaren Gründen zur UmbettungSchwerwiegende Per­sönlich­keits­verletzung des nahen Angehörigen bei Umbettung aus sachwidrigen Gründen

Kommt es durch den Toten­fürsorge­berechtigten zu einer Umbettung des Verstorbenen, die dieser so nicht gewünscht hat, so steht einem nahen Angehörigen des Verstorbenen nur dann ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu, wenn die Umbettung aus sachwidrigen Gründen erfolgte. Nur in diesem Fall wird schwerwiegend das Per­sönlich­keits­recht des nahen Angehörigen verletzt. Ein Schmerzens­geld­anspruch besteht dagegen nicht, wenn die Umbettung aus nachvoll­ziehbaren Gründen vorgenommen wurde. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Tod ihres Ehemanns im Jahr 2014 bestatte die Ehefrau die Asche des Verstorbenen im Familiengrab ihrer Familie. Im Jahr 2015 kam es zu einem Streit zwischen der Witwe und ihrer Schwester. Die Schwester war dagegen, dass der Verstorbenen im Familiengrab beigesetzt wurde und verlangte dessen Entfernung. Der Streit eskalierte derart, dass die Witwe dem Verlangen ihrer Schwester nachkam. Die Witwe veranlasste daher die Ausgrabung des Verstorbenen und eine Flussbestattung in den Niederlanden. Als die Tochter des Verstorbenen davon erfuhr, klagte sie gegen ihre Stiefmutter auf Zahlung von Schmerzensgeld. Das Amtsgericht Krefeld wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld

Das Landgericht Krefeld bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Klägerin stehe kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen der Umbettung ihres verstorbenen Vaters zu. Ein solcher Anspruch könne nur bestehen, wenn durch die Umbettung schwerwiegend das Persön­lich­keitsrecht der Klägerin verletzt worden wäre. Dies sei aber zu verneinen.

Keine schwerwiegende Persön­lich­keits­ver­letzung durch Umbettung

Zwar habe die Beklagte durch die Umbettung nicht dem Willen des Verstorbenen entsprochen, so das Landgericht. Daraus ergebe sich aber keine schwerwiegende Persön­lich­keits­ver­letzung der Klägerin. Eine Verpflichtung des Toten­für­sor­ge­be­rech­tigten zur Zahlung einer Geldent­schä­digung wegen einer Persön­lich­keits­ver­letzung eines nahen Angehörigen sei zu verneinen, wenn der Toten­für­sor­ge­be­rechtigte zwar nicht den Willen des Verstorbenen umgesetzt habe, sein Handeln aber von einem nachvoll­ziehbaren Beweggrund getragen gewesen sei. Habe der Toten­für­sor­ge­be­rechtigte dagegen aus sachwidrigen Gründen gehandelt, habe er also ohne legitime eigene Interessen den Verlust der Trauerstätte zu Lasten des Angehörigen in Kaufgenommen, habe er sogar auf eine emotionale Verletzung des Angehörigen abgezielt, sei eine schwerwiegende Persön­lich­keits­ver­letzung anzunehmen. So habe der Fall hier jedoch nicht gelegen.

Quelle: Landgericht Krefeld, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil27230

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI