23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.

Dokument-Nr. 13974

Drucken
Urteil08.08.1985Landgericht Köln6 S 100/85
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1987, 271Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1987, Seite: 271
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Landgericht Köln Urteil08.08.1985

Keine Mietminderung wegen Untersagung des Zutritts zum Garten zum Zwecke des WäschetrocknensZutritts­ver­wehrung zum Garten nicht unbedingt Mietmangel

Kann ein Mieter seine Wäsche nicht wie gewünscht im Garten trocknen, weil der Vermieter ihm den Zugang versperrt, hat aber alternativ einen Keller als Trocken­mög­lichkeit, so liegt nur eine unerhebliche Gebrauchs­min­derung vor. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Vermieter dem Mieter den Zutritt zum Garten durch Versperren der Durchgangstür verwehrt. Der Mieter wollte in dem Garten seine Wäsche trocknen. Ein unein­ge­schränktes Recht zur Gartennutzung hatte der Mieter nicht. Nur aufgrund einer mündlich getroffenen Vereinbarung hatte der Vermieter dem Mieter eingeräumt, bei gutem Wetter gelegentlich im Garten die Wäsche trocknen zu dürfen. Dem Mieter stand ansonsten ein ausreichend dimensionierter Trockenraum im Keller zur Verfügung. Der Mieter sah in der Zutritts­ver­wei­gerung zum Garten einen Mietmangel.

Kein erheblicher Mietmangel

Das Landgericht Köln folgte der Auffassung des Mieters nicht. Es liege hier kein erheblicher Mietmangel im Sinne von § 537 Abs. 1 Satz 2 BGB vor. Der Mieter könne seine Wäsche uneingeschränkt im Trockenraum trocknen. Dieser würde ohnehin bei Regen und im Winter immer genutzt. Dass der Mieter die Wäsche nun nicht im Garten trocknen könne, stelle nur eine unerhebliche Gebrauchs­min­derung dar, die keine Mietminderung rechtfertige.

Quelle: ra-online, Landgericht Köln (zt/WM 87, 271/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13974

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI