21.11.2024
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Landgericht Köln Beschluss23.09.2011

"Scheiß RTL"-Shirt verletzt Markenrechte des RTL Original-Logos "Mein RTL"Landgericht Köln erläßt einstweilige Verfügung gegen "Scheiß RTL"-Shirt

Das satirisch-kritische Online-Magazin Fernsehkritik-TV (http://www.fernsehkritik.tv) darf vorerst nicht mehr ein T-Shirt in seinem Online-Shop vertreiben, welches die Aufschrift "Scheiß RTL" unter Verwendung des Original-Logos von RTL trägt ("Mein RTL").

Das Landgericht Köln erließ auf Antrag eine einstweilige Verfügung gegen den Produzenten von Fernsehkritik-TV, die Alsterfilm GmbH in Hamburg sowie gegen deren Geschäftsführer Holger Kreymeier, der auch Moderator von Fernsehkritik-TV ist.

Markenrecht verletzt

RTL beruft sich auf § 14 des Markenrechts, wonach eine Verwendung eines Original-Logos nur mit Genehmigung des jeweiligen Unternehmens zulässig ist.

Satirische Verballhornung des Original-Logos?

Die Alsterfilm GmbH ist anderer Ansicht und betrachtet das T-Shirt als satirische Verballhornung des Original-Logos. Da es sich eindeutig um eine antithematische Behandlung des RTL-Logos handle, könne hier nicht davon gesprochen werden, dass mit der Marke RTL geworben werde - im Gegenteil.

Holger Kreymeier vertritt die Ansicht, dass "RTL hat sich als Marktführer unter den deutschen Fernsehsendern derart viel menschen­ver­achtende und diskri­mi­nierende Dinge erlaubt habe, dass es für einfach an der Zeit war, auch in Form eines satirischen Protest-Shirts darauf zu reagieren.

Ob die Alsterfilm GmbH gegen die einstweilige Verfügung vorgeht oder sie anerkennen wird, ist noch nicht bekannt.

Quelle: ra-online, Alsterfilm GmbH (pm/pt)

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