18.01.2025
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Verwaltungsgericht Hannover Urteil06.02.2007

Verletzung der Menschenwürde durch RTL-Sendung bestätigtVerwal­tungs­gericht weist Klage gegen Beanstandung von Fernseh­sen­dungen durch die Landes­me­di­e­n­anstalt ab

Das Verwal­tungs­gericht Hannover hat die Beanstan­dungs­ver­fügung der Nieder­säch­sischen Landes­me­di­e­n­anstalt wegen vier Fernseh­sen­dungen, in denen RTL 2004 über die Misshandlung eines hilflosen alten Mannes durch seine Pflegerin in verschiedenen Nachrichten- und Magazin­sen­dungen berichtet hatte, für rechtmäßig erklärt.

Ein Amateurfunker hatte Bilder einer im Schlafzimmer des Opfers angebrachten Videokamera aufgefangen, auf denen die Misshandlungen des Mannes zu sehen waren und diese Filmaufnahmen RTL zur Verfügung gestellt. In den daraus resultierenden Fernseh­bei­trägen wurde nicht nur über die Rettung des Mannes berichtet, sondern es wurden auch wiederholt die Schläge und menschen­ver­ach­tenden Äußerungen der Pflegerin gezeigt, denen der wehrlose Mann zuvor ausgesetzt gewesen war. Dass durch die Misshandlungen der Pflegerin die Menschenwürde des Mannes verletzt worden sei, stehe außer Frage. Die Moderatorin einer der Sendungen hatte selbst mit den Worten eingeleitet: "Die folgenden Bilder sind nur ganz schwer zu ertragen". Das Gericht sieht das Opfer der Misshandlungen als durch den Fernsehsender zum Zwecke der Berich­t­er­stattung verfügbar gemacht und durch die wiederholte Ausstrahlung seines Martyriums in der gewählten Form abermals in seiner Menschenwürde verletzt. Ein berechtigtes Interesse, die Leiden des Opfers ausführlich zu zeigen, habe nicht vorgelegen. Das Grundrecht auf freie Berich­t­er­stattung finde seine Schranke in der Menschenwürde.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Hannover vom 07.02.2007

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