18.10.2024
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Landgericht Köln Urteil05.03.2018

"Besonders umwelt­freundlich und/oder sozia­l­ver­träglich hergestellt": Werbung von Galeria Kaufhof irreführendSiegel-Dschungel verwirrt Verbraucher

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Galeria Kaufhof GmbH nicht mehr mit "besonders umwelt­freundlich und/oder sozia­l­ver­träglich hergestellt" bei Produkten werben darf, sofern dies nicht erläutert wird.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Unternehmen warb auf seiner Webseite für einen "Bügel-BH für Mädchen" mit der Aussage: "Dieses Produkt ist besonders umwelt­freundlich und/oder sozia­l­ver­träglich hergestellt worden". Woraus sich die besondere Umwelt­freund­lichkeit und/oder sozia­l­ver­trägliche Herstellung ergeben sollte, wurde jedoch nicht erläutert. Für Verbraucher war außerdem nicht erkennbar, ob nur eine der beiden Bedingungen vorliege oder beide.

Verbrau­cher­zentrale rügt unlauteren Wettbewerb

Der Bundesverband der Verbrau­cher­zen­tralen sah darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb. Danach müssen alle wesentlichen Informationen gegeben werden, damit Verbraucher eine informierte Kaufent­scheidung treffen können.

Galeria Kaufhof erkannte die vom Bundesverband der Verbrau­cher­zen­tralen erhobenen Ansprüche vor dem Landgericht Köln an.

Siegel-Dschungel verwirrt Verbraucher

Galeria Kaufhof kennzeichnet Produkte mit einem grünen Blatt und der Aufschrift "Natürlich GALERIA", um es nach eigenen Angaben Verbrauchern zu erleichtern, bewusst einzukaufen. Im Internet schreibt das Unternehmen: "Mit dem grünen Blatt werden Produkte gekennzeichnet, die besonders umwelt­freundlich oder sozia­l­ver­träglich hergestellt sind - oft auch beides. Sie müssen sich nicht mit all den unter­schied­lichen Symbolen auskennen. Vertrauen Sie uns!"

Einführung zahlreicher eigener Nachhal­tig­keits­labels der Unternehmen verwirrt Verbraucher

Einzelhändler wie Galeria Kaufhof verdichten durch eigene Labels und Claims wie "Natürlich GALERIA" den vorherrschenden Siegel-Dschungel für Verbraucher. Unternehmen wollen damit im Sortiment nachhaltige Produkte von konventionellen unterscheiden. Aus Sicht des Bundesverbands der Verbrau­cher­zen­tralen verunsichert dieser Trend Verbraucher zunehmend. Er verwies darauf, dass es Verbraucher letztlich mehr verwirre als Orientierung biete, wenn diverse Einzelhändler eigene Nachhal­tig­keits­labels und Claims einführten. Letztlich würde eine rechtlich verbindliche Lösung nicht nur bei Verbrauchern, sondern auch bei Produzenten und dem Einzelhandel Klarheit schaffen.

Gesetzliche Minde­st­an­for­de­rungen nötig

Das Wort "Siegel" ist rechtlich nicht geschützt und nicht eindeutig definiert. Um mehr Klarheit zu schaffen, fordert der Bundesverband der Verbrau­cher­zen­tralen eine Kennzeichnung auf der Grundlage von wissen­schaftlich fundierten und gesetzlich festgelegten Kriterien. Verbraucher müssen wissen, was wirklich hinter Siegeln steckt, damit sie nachhaltig konsumieren können. Die Bundesregierung müsse laut Verbrau­cher­zentrale gesetzliche Minde­st­an­for­de­rungen für eine sozial und ökologisch verantwortliche Produktion schaffen.

Unternehmen brauchen klare und verbindliche staatliche Vorgaben

Alle Branchen, egal ob Textilien oder Lebensmittel, bräuchten klare und verbindliche staatliche Kriterien dafür, was unter sozial und ökologisch verant­wor­tungs­voller Produktion zu verstehen sei. Dazu gehörten etwa Regeln zur umwelt­ver­träg­lichen Rohstoff­ge­winnung oder Arbeits­schutz­standards. Verbraucher sollten beim Kauf auf einen Blick erkennen können, ob beispielsweise die neue Sommerjacke diese Mindest­standards einhält.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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