Dokument-Nr. 5687
Permalink https://urteile.news/
Landgericht Koblenz Urteil10.01.2008
Unlauterer Wettbewerb im Münzhandel: Privat gefertigte Medaillen sind keine ZahlungsmittelLandgericht Konstanz verurteilt Münzversandhaus wegen irreführender Werbung
Für "2-Euro-Proben der Bundesländer-Serie Deutschland" hatte ein Münzversandhaus u. a. geworben - und damit potentielle Kunden über die Beschaffenheit der Medaille, die gar kein Zahlungsmittel ist, getäuscht. Das Landgericht Konstanz hat das Unternehmen auf Antrag der Wettbewerbszentrale zur Unterlassung dieser und anderer Werbeaussagen verurteilt.
Im Jahr 2007 gingen bei der Wettbewerbszentrale einige Hinweise auf irreführende Werbung in der Münzhandelsbranche ein. Mehrere davon betrafen das verurteilte Münzversandhaus.
Dieses hatte sich im Briefkopf eines Werberundschreibens als „Vertriebsstelle für Euro-Proben Deutschland“ bezeichnet und in diesem Zusammenhang ein schwarz-rot-goldenes Balkenelement verwendet. Die Wettbewerbszentrale hatte dies als irreführend beanstandet.
Kunden wurden getäuscht
Das Gericht ist dieser Auffassung gefolgt und hat die Beklagte wegen der Kundentäuschung verurteilt: Sie erwecke den Anschein, dass man es mit einer offiziellen Stelle zu tun habe, was tatsächlich nicht der Fall sei. Dies gelte umso mehr, als die Bundesrepublik Deutschland tatsächlich eine Vertriebsstelle für Sondermünzen betreibe.
Unter dem beanstandeten Vertriebsnamen wurden außerdem verschiedene privat gefertigte „Euro“-Medaillen u. a. als „2-Euro-Proben der Bundesländer-Serie Deutschland“ oder „2-Euro Slowenien 2007 mit 999 Goldauflage“ beworben.
Auch diese Aussagen hielt das Gericht für irreführend: Es werde über die tatsächliche Beschaffenheit der Medaillen getäuscht und so der Eindruck erweckt, es handele sich um Probeprägungen, die in Zukunft als Zahlungsmittel verwendet werden können. Tatsächlich handelt es sich jedoch um privat hergestellte Medaillen. Deren Werthaltigkeit dürfte indes zweifelhaft sein, da es hierfür wohl kaum einen entsprechenden Sammlermarkt gibt.
Gegen das Urteil hat das beklagte Unternehmen Berufung eingelegt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 29.02.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 28.02.2008
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5687
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.