Dokument-Nr. 5542
Permalink https://urteile.news/
Landgericht Koblenz Urteil22.09.2006
Sturmschaden: Dachziegel müssen auch starken Stürmen standhaltenLG Koblenz zur Haftung eines Hauseigentümers für herabfallenden Dachziegel
Wenn ein Auto bei einem starken Sturm durch einen herab fallenden Dachziegel beschädigt, wird, kann der Hausbesitzer schadensersatzpflichtig sein. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall lösten sich bei einem starken Sommergewitter einige Dachziegel und fielen auf ein Autodach. Die Versicherung des Kraftfahrzeughalters nahm den Hauseigentümer wegen des Schadens in Regress. Dieser verweigerte jegliche Zahlung mit dem Argument, dass das Dach erst kürzlich von einem Dachdecker geprüft worden sei und dass der Sturm außergewöhnlich stark gewesen sei.
Keine ausreichende Prüfung des Daches
Der Auffassung des Hauseigentümers folgte das Landgericht Koblenz nicht. Auch wenn der Sturm außergewöhnlich stark gewesen sei, sei er nicht so ungewöhnlich gewesen, dass der Hausbesitzer sich nicht darauf hätte einstellen können und müssen. Die Richter unterstellten, dass das Dach nicht ausreichend geprüft worden sei, weil sich bei dem Sturm Ziegel lösten. Möglicherweise habe es sich nur um eine oberflächliche Sichtkontrolle statt einer solchen von oben und unten gehandelt, führte das Gericht aus.
Exkurs
Ab Windstärke 8 zahlen in der Regel Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen einen Sturmschaden. Es wird dann von "unabwendbaren Natureinflüssen" ausgegangen, für die der Hauseigentümer in aller Regel nicht mehr haftbar gemacht werden kann. Eine Haftung besteht ausnahmsweise aber doch, wenn der Hauseigentümer seine Kontroll- und Überwachungspflichten in Bezug auf sein Gebäude verletzt hat.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2008
Quelle: Landgericht Koblenz, ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5542
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.