Landgericht Kiel Beschluss25.11.1991
Grundlage für Mietminderung ist Brutto-WarmmieteKeine Berücksichtigung der Netto-Kaltmiete
Bei einer Mietminderung ist von der Brutto-Warmmiete auszugehen und nicht von der Netto-Kaltmiete. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kiel hervor.
Im zugrunde liegenden Fall ging unter anderem darum, ob für die Mietminderung die Netto-Kaltmiete oder die Brutto-Warmmiete zugrunde zu legen ist.
Brutto-Warmmiete als Grundlage für Mietminderung
Das Landgericht Kiel entschied, dass der Mietminderung nicht die Netto-Kaltmiete, sondern die Brutto-Warmmiete zugrunde zu legen ist.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2014
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (zt/WuM 1994, 609/rb)