21.11.2024
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Landgericht Kiel Beschluss25.11.1991

Grundlage für Mietminderung ist Brutto-WarmmieteKeine Berück­sich­tigung der Netto-Kaltmiete

Bei einer Mietminderung ist von der Brutto-Warmmiete auszugehen und nicht von der Netto-Kaltmiete. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kiel hervor.

Im zugrunde liegenden Fall ging unter anderem darum, ob für die Mietminderung die Netto-Kaltmiete oder die Brutto-Warmmiete zugrunde zu legen ist.

Brutto-Warmmiete als Grundlage für Mietminderung

Das Landgericht Kiel entschied, dass der Mietminderung nicht die Netto-Kaltmiete, sondern die Brutto-Warmmiete zugrunde zu legen ist.

Quelle: Landgericht Köln, ra-online (zt/WuM 1994, 609/rb)

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