Dokument-Nr. 16472
Permalink https://urteile.news/
- WuM 1988, 108Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1988, Seite: 108
Landgericht Kassel Urteil30.07.1987
Zugluft im Haus und Wassereintritt aufgrund mangelhafter Dichtung rechtfertigen Mietminderung von 20 %Zumutbarer Luftaustausch lag nicht mehr vor
Kommt es aufgrund der defekten Dichtung an Türen und Fenstern eines vermieteten Hauses zu Zugluft und Wassereintritt, ist der Mieter berechtigt seine Miete um 20 % zu mindern. Dies hat das Landgericht Kassel entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall herrschte in einem vermieteten Haus Zugluft. Ein beauftragter Sachverständiger ermittelte als Grund, beschädigte Dichtungen an Fenstern und Türen. Unter anderem wies die Haustür einen Spalt von 8 mm auf. Aufgrund der mangelhaften Dichtungen kam es nicht nur zu einem Lufteintritt mit einer Geschwindigkeit von ,15 m/sec, sondern zudem auch zu Wassereintritt im Falle eines Regens.
Recht zur Mietminderung bestand
Das Landgericht Kassel stellte aufgrund der Schilderungen des Sachverständigen fest, dass das vermietete Haus mangelhaft war. Es hielt angesichts der Mängel eine Minderungsquote von 20 % für angemessen. Ein zumutbarer Luftaustausch habe aus Sicht des Gerichts nicht mehr vorgelegen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2013
Quelle: Landgericht Kassel, ra-online (zt/WuM 1988, 108/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16472
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.