21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Landgericht Hof Urteil17.02.2000

Wohnungsbrand: Kurzes Unbeauf­sich­tigt­lassen einer brennenden Kerze auf gefliestem Tisch ist nicht grob fahrlässigToilettengang

Wer trotz brennender Kerze das Zimmer verlässt, handelt nicht unbedingt grob fahrlässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hofs hervor.

Eine Frau entzündete auf einem gefliesten Wohnzimmertisch eine Kerze und ging danach für 10 bis 15 Minuten auf die Toilette. Die Kerze rutschte aus dem Kerzenständer, fiel zu Boden und setzte die Wohnung in Brand. Die Versicherung wollte wegen grober Fahrlässigkeit den Schaden nicht regulieren.

Richter: Keine grobe Fahrlässigkeit

Die Richter entschieden, dass die Frau nicht grob fahrlässig gehandelt habe. Sie habe zwar das Zimmer, aber nicht die Wohnung verlassen, sie habe somit nicht jeden Rest an Überwa­chungs­mög­lichkeit aus der Hand gegeben.

Kerze stand auf gefließtem Tisch

Die Kerze habe außerdem auf einem gefliesten Tisch auf einem Kerzenständer gestanden. Anders als bei Weihnachts­bäumen oder Adventskränzen habe somit nicht die Gefahr bestanden, dass allein durch das Herabbrennen Zweige oder Weihnachts­schmuck in Brand gesetzt werden konnten.

Quelle: ra-online (pt)

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