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Landgericht Hannover Urteil25.08.2015
Bar-Rabatt auf Einkaufspreis für Almased-Produkt für Apotheken verstößt gegen KartellrechtHersteller dürfen von Vertriebspartnern nicht Einhaltung von Mindestverkaufspreisen oder Preisuntergrenzen verlangen
Das Landgericht Hannover hat entschieden, dass ein von der Firma Almased eingeräumter 30 %-iger Bar-Rabatt auf den Einkaufspreis des Abnehmprodukts "Almased Vitalkost" für Apotheken kartellrechtswidrig ist.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Hersteller des Abnehmprodukts "Almased Vitalkost" hatte in einem "einmaligen Aktionsangebot" den das Produkt vertreibenden Apotheken einen 30 % Bar-Rabatt auf den Einkaufspreis angeboten. Um diesen Rabatt in Anspruch nehmen zu können, sollten sich die so umworbenen Apotheken unter anderem verpflichten, den Verkaufspreis von 15,95 Euro gegenüber den Verbrauchern nicht zu unterschreiten.
Wettbewerbszentrale rügt Kartellverstoß
Die Wettbewerbszentrale beanstandete diese Preis-Aktion als kartellrechtswidrig. Ein Unternehmen darf einem anderen Unternehmen keine Vorteile versprechen, um es zu einem kartellrechtswidrigen Verhalten zu veranlassen (§ 21 Abs. 2 GWB). Hersteller dürfen zwar unverbindliche Preisempfehlungen aussprechen, jedoch von ihren Vertriebspartnern (Händler und auch Apotheker) nicht die Einhaltung von Mindestverkaufspreisen oder Preisuntergrenzen verlangen. Die Festlegung solcher Preisuntergrenzen stellt einen Kartellverstoß dar (§ 1 GWB).
LG verurteilt Almased zur Unterlassung
Das Landgericht Hannover folgte der Auffassung der Wettbewerbszentrale und verurteilte Almased zur Unterlassung. Es wies insbesondere den Einwand von Almased zurück, bei dem Produkt sei eine besondere Beratungsintensität geboten und die zusätzliche Kundenberatung durch die anbietenden Apotheken rechtfertige eine Preisbindung. Das Produkt werde nämlich auch in Drogerie-Märkten und von einer Vielzahl von Online-Händlern im Internet angeboten, ohne dass ein bestimmtes Beratungsniveau bei den einzelnen Vertriebswegen sichergestellt sei.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2015
Quelle: Wettbewerbszentrale/ra-online
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