Dokument-Nr. 27645
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- RRa 2019, 119Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa), Jahrgang: 2019, Seite: 119
Landgericht Hannover Urteil10.09.2018
Bei Annullierung des ursprünglichen Fluges und Verspätung des Ersatzfluges steht Fluggast Ausgleichszahlung zweimal zuFluggast erleidet zweimal Ärgernis und Unannehmlichkeiten
Wird der ursprünglich gebuchte Flug annulliert und kommt es bei dem Ersatzflug zu einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden, so steht dem Fluggast zweimal der Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung (VO) zu. Denn der Fluggast erleidet in diesem Fall zweimal ein Ärgernis und Unannehmlichkeiten. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Flugpassagierin gegen die Fluggesellschaft auf Zahlung einer Entschädigung, weil ihr ursprünglich geplanter Flug storniert wurde und der Ersatzflug am nächsten Tag mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden den Zielort erreichte. Die Fluggesellschaft meinte, der Klägerin stehe der Anspruch auf Ausgleichszahlung nur einmal zu.
Zweimaliger Anspruch auf Ausgleichszahlung
Das Landgericht Hannover entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe der Anspruch auf Ausgleichszahlung zweimal zu. Sie könne nicht darauf verwiesen werden, dass sie im Ergebnis lediglich mit einer Verspätung ihren Zielort erreicht hatte. Sie dürfe sich vielmehr darauf berufen, zweimal wegen des von ihr angestrebten Fluges ein Ärgernis und Unannehmlichkeiten erlitten zu haben, so dass sie sowohl einen Ausgleichsanspruch wegen der Annullierung des ursprünglich vorgesehenen Fluges als auch wegen der Verspätung des Ersatzfluges habe.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2019
Quelle: Landgericht Hannover, ra-online (zt/RRa 2019, 119/rb)
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